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NVwZ Nachrichten

Kabinett beschließt Nachtragshaushalt 2023

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Nov 27, 2023
Das Bun­des­ka­bi­nett hat heute den Ent­wurf eines Nach­trags­haus­halts­ge­set­zes 2023 be­schlos­sen. Neue Schul­den sol­len nicht auf­ge­nom­men, je­doch die Kre­dit­auf­nah­me an­ders auf die Haus­halts­jah­re 2022 und 2023 ver­teilt wer­den. Dazu soll auch für 2023 eine Not­la­ge wegen der En­er­gie­kri­se be­schlos­sen wer­den.

Das Urteil, mit dem das BVerfG den Nachtragshaushalt 2021 gekippt hat, betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Diesem fehlen nun 60 Milliarden Euro. Die Rücklage des KTF verringere sich entsprechend um diesen Betrag, so das Bundesfinanzministerium. Diese Anpassungen seien in der Neufassung des Wirtschaftsplans des KTF abgebildet. Dem Fonds stünden danach weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung, um seine Ausgaben im Jahr 2024 tätigen zu können.

Außerdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen (WSF Energie) nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden. Voraussetzung für all das ist, dass der Bundestag eine außergewöhnliche Notlage erklärt und so zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse aussetzt. In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Corona-Krise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet. Ähnlich soll auch dieses Mal argumentiert werden: Die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges beeinträchtigten auch im Jahr 2023 erheblich die staatliche Finanzlage. Auch die Flutkatastrophe vom Sommer 2021 sei eine Notlage, die Beseitigung der Schäden sei noch nicht erledigt.

Das Bundeskabinett schlägt dem Bundestag daher vor, eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, auch für das Jahr 2023 zu beschließen. Dies werde nicht zu der Aufnahme neuer Schulden führen, betont das Finanzministerium. Es gehe lediglich darum, die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen. Auf einen Notlagenbeschluss für 2023 habe die Bundesregierung bislang nur verzichtet, weil die Rechtsprechung des BVerfG noch nicht vorlag. Die Union kündigte an, die Begründung der Notlage sehr sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, wie sie im Parlament abstimmt. "Unabhängig davon würde ich nicht zu einer Klage raten", sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur. Die Union hatte die erste Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Weiterhin würden mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 aktuelle einnahme- und ausgabeseitige Entwicklungen abgebildet.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Ampel will Schuldenbremse für 2023 aussetzen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.11.2023, becklink 2029118

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Heintzen, Die Schuldenbremse (Art. 109 III und 115 II GG) in der Abfolge der außergewöhnlichen Notsituationen der Jahre 2020 bis 2022, NVwZ 2022, 1505

BVerfG, Erfolgloser Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" durch Rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021, BeckRS 2022, 34878

Frenz, Haushaltsumschichtung für Klimaschutz und Digitalisierung – verfassungswidrig?, GewArch 2022, 173

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