Von
Redaktion beck-aktuell (dpa) | Nov 23, 2023
Die Ampel-Koalition steckt in der Finanzkrise. Die erste gravierende Folge des Haushaltsurteils: Der Etat für 2024 wird kommende Woche nicht beschlossen. Doch damit sind längst nicht alle Probleme gelöst. Das Karlsruher Haushaltsurteil stellt die Ampel-Koalition vor drei grundlegende Fragen.
Wie kann der Etat für das laufende Jahr nachträglich rechtssicher gemacht werden? Kann der Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr überhaupt beschließen? Und was ist mit den wichtigen Investitionen in Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft? Zumindest auf eine Frage haben SPD, Grüne und FDP am Mittwoch eine vorläufige Antwort gegeben: Der Haushalt für 2024 wird kommende Woche nicht beschlossen. Die Union fordert jedoch eine rasche Regierungserklärung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) zur Haushaltskrise.
Scholz erwartet, dass die Haushalt für 2024 zügig verabschiedet wird. "Der Respekt vor dem Parlament bedeutet, dass nicht die Regierung ansagt, wann das Parlament genau einen Abschluss findet, aber das soll sehr zügig und sehr zeitnah erfolgen und das kann auch zügig und zeitnah erfolgen", sagte er am Mittwochabend bei einer Pressekonferenz in Berlin am Rande eines Treffens mit der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni. Die Regierungsfraktionen hätten den festen Willen dafür zu sorgen, dass das, was man sich vorgenommen habe, weiter verfolgt werden könne, betonte Scholz. Konkret sprach er von der Weiterentwicklung des Sozialstaates, der Modernisierung der Volkswirtschaft und ökologischen Transformation.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch müsse bei der Aufstellung des Etats sorgfältig berücksichtigt werden, begründeten die Fraktionschefs gemeinsam die Absage. Die Haushaltswoche im Bundestag, bei der über vier Tage stundenlang jeder einzelne Etat abgestimmt werden sollte, findet nicht statt. Stattdessen soll das Parlament andere Themen beraten. "Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen", erklärten Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne) sowie Christian Dürr (FDP). Ob der Etat trotzdem noch vor Jahresende verabschiedet werden kann, steht in den Sternen. Theoretisch wäre das möglich, denn es gibt noch eine reguläre Bundestagssitzung und der Bundesrat könnte eine Fristverkürzung gewähren. Doch aus der Ampel-Koalition ist zu hören, ein Beschluss im Dezember werde schwierig.
Etatbeschluss vor Jahresende unwahrscheinlich, Weiterregieren möglich
Denn zu viele Fragen sind noch nicht entschieden. Sollen hohe Preise für Strom und Gas auch im kommenden Jahr abgefedert werden? Dafür müssten die Haushälter mehrere Milliarden Euro im Etat locker machen, denn das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen, der mit Krediten über 200 Milliarden Euro gefütterte "Doppelwumms", kann nach erster Bewertung nicht mehr genutzt werden. Ebenfalls offen ist, ob Projekte aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Kernhaushalt übertragen werden sollen. In diesem Fonds für Investitionen in Klimaschutz und andere Zukunftsprojekte fehlen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts 60 Milliarden Euro. Das Gericht hatte die Umwidmung dieser eigentlich zur Corona-Bekämpfung bewilligten Kredite für nichtig erklärt.
Liegt zu Jahresbeginn kein Bundeshaushalt vor, greift die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen. Dieses Verfahren ist in der Bundesregierung bereits eingeübt, denn es greift üblicherweise auch nach einer Bundestagswahl, wenn die neue Regierung in der kurzen Zeit zwischen Koalitionsbildung und Jahreswechsel keinen eigenen Haushalt aufstellen kann. Ob allerdings die offiziell noch nicht beschlossene Aufstockung der Ukraine-Hilfe um vier Milliarden Euro greifen kann, ist umstritten.
Sollten sich die Koalitionäre nichts einfallen lassen, droht auch im Haushalt für das laufende Jahr ein Verfassungsbruch. Denn das Verfassungsgericht entschied, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hat der Bund nach Auffassung von Experten im Fonds für die Energiepreisbremsen aber gemacht: 2022 erklärte der Bundestag wegen des Ukraine-Kriegs eine Notlage, setzte die Schuldenbremse aus und bewilligte Kredite über 200 Milliarden Euro. Nur ein Teil der Mittel wurde 2022 genutzt - der Rest sollte 2023 und 2024 fließen. 37 Milliarden Euro wurden in diesem Jahr ausgegeben - Geld, das der Bund wohl eigentlich nicht hätte nutzen dürfen.
Schuldenbremse reformieren für Klimaschutz-Projekte?
Nachträglich muss die Ampel-Koalition jetzt also diese Kredite rechtlich absichern. Das könnte, so heißt es, durch den erneuten Beschluss einer Notlage geschehen - mit der Begründung etwa, dass die Auswirkungen der Energiekrise Anfang 2023 noch spürbar waren. Dann könnte man erneut die Ausnahmeregel der Schuldenbremse nutzen. Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) sprach sich beim Nachrichtenportal t-online dafür aus. "Das Krisenjahr 2022 ist noch nah, die Folgen hoher Energiepreise und der Inflation spüren wir nach wie vor", sagte er. "Wir stecken in einer Rezession, das Bruttoinlandsprodukt sinkt. Das rechtfertigt die Notlage, so sehen es auch viele Experten."
Auch ob und wie die eigentlich aus im Klima- und Transformationsfonds geplanten Vorhaben umgesetzt werden sollen, ist in der Koalition umstritten. Es geht dabei nicht nur um Klimaschutz-Projekte, sondern auch um Milliarden für die Ansiedlung moderner Chipfabriken, die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Entlastung von Bürgern und Unternehmen bei den Strompreisen. Weil sie diese Investitionen für unverzichtbar halten, fordern Ökonomen eine Reform der Schuldenbremse. Auch der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sprach sich dafür aus. "Es muss eine Schuldenbremse geben, aber die jetzige ist erkennbar nicht mehr zeitgemäß", sagte er der "Zeit". Es gebe einen extremen Investitionsbedarf auf diversen Feldern.
Die Union dagegen schließt Änderungen an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse aus. Dabei würden CDU und CSU nicht mitmachen, sagte der erste parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Schuldenbremse sei essenziell für eine generationengerechte Haushaltsführung. Fraktionschef Friedrich Merz schlug einen Verzicht auf die Kindergrundsicherung, das Heizungsgesetz und auf ein höheres Bürgergeld vor. "Es geht eben nicht mehr alles", sagte er in der ARD-Talkshow "Maischberger". Die Union verlangt von Kanzler Scholz eine rasche Regierungserklärung zur aktuellen Haushaltskrise.
"Aus der Haushalts- und Koalitionskrise droht eine Vertrauenskrise in die Handlungsfähigkeit unseres Staates zu werden", heißt es in einem Brief des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Frei, vom Mittwoch an Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD). "Um dies abzuwenden, braucht es endlich Klarheit und Wahrheit seitens der Bundesregierung." Nachdem die nächste Bundestagssitzung für den 28. November einberufen worden sei, rege die Unionsfraktion an, diesen Termin zur Abgabe einer Regierungserklärung zu nutzen, schrieb Frei. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch forderte von Scholz, er solle die Bevölkerung per Fernsehansprache darüber informieren, "wie er den Karren aus dem Sumpf ziehen" wolle.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Heintzen, Die Schuldenbremse (Art. 109 III und 115 II GG) in der Abfolge der außergewöhnlichen Notsituationen der Jahre 2020 bis 2022, NVwZ 2022, 1505
BVerfG, Erfolgloser Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" durch Rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021, BeckRS 2022, 34878
Frenz, Haushaltsumschichtung für Klimaschutz und Digitalisierung - verfassungswidrig?, GewArch 2022, 173
BVerfG, Übertragung von Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in den Klimafonds verfassungswidrig, BeckRS 2023, 31615
BVerfG, Einschätzungsspielraum und Vorherigkeitsgebot im Staatsschuldenrecht, BeckRS 2023, 31615