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NVwZ Nachrichten

Kfz-Hersteller müssen Ersatzteilhändlern FIN bereitstellen

Von EuGH | Nov 13, 2023
Fahr­zeug­her­stel­ler müs­sen frei­en Er­satz­teil­händ­lern und an­de­ren un­ab­hän­gi­gen Wirt­schafts­ak­teu­ren Fahr­zeug-Iden­ti­fi­zie­rungs­num­mern (FIN) zur Ver­fü­gung stel­len. Das hat der EuGH ent­schie­den. Die DS-GVO stehe die­ser Ver­pflich­tung nicht ent­ge­gen.

Der Lkw-Hersteller Scania stellt Reparatur- und Wartungsinformationen nur auf einer Website bereit. Die Daten lassen sich nur ausdrucken oder als pdf-Dokument speichern. Die FIN stellt Scania freien Ersatzteilhändlern und anderen "unabhängigen Wirtschaftsakteuren" überhaupt nicht zur Verfügung. Der Deutsche Gesamtverband Autoteile-Handel sah darin einen Verstoß gegen die Kfz-Genehmigungsverordnung VO (EU) 2018/858 und klagte beim Landgericht Köln.

Das LG rief den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der Verordnung an. Nach dieser sind Fahrzeughersteller verpflichtet, unabhängigen Wirtschaftsakteuren, zu denen Reparaturbetriebe, Ersatzteilhändler und Herausgeber technischer Informationen gehören, die Informationen zugänglich zu machen, die für die Reparatur und Wartung der von ihnen hergestellten Fahrzeuge erforderlich sind.

Der EuGH hat nun entschieden, dass Fahrzeughersteller Zugang zu allen Reparatur- und Wartungsinformationen gewähren müssen, einschließlich der FIN (Urteil vom 09.11.2023 - C-319/22). Selbst wenn die FIN es ermögliche, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren und daher als personenbezogenes Datum einzustufen sei, stehe die DS-GVO der Verpflichtung von Fahrzeugherstellern nicht entgegen, sie unabhängigen Wirtschaftsakteuren bereitzustellen.

Elektronisch weiter zu verarbeitendes Format und Datenbank austauschbarer Teile

Anders als der Verband meint, müssen diese Informationen laut EuGH aber nicht unbedingt über eine Datenbankschnittstelle zugänglich gemacht werden, die eine maschinengesteuerte Abfrage und den Download der Ergebnisse ermöglicht. Die Daten müssten sich aber unmittelbar elektronisch weiterverarbeiten lassen. So müsse es möglich sein, die Daten zu extrahieren und unmittelbar zu speichern.

Fahrzeughersteller müssen außerdem eine Datenbank erstellen, die Informationen über Teile enthält, die durch Ersatzteile ausgetauscht werden können. Die Suche nach Informationen in dieser Datenbank müsse anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummern und weiterer Merkmale wie der Motorleistung oder der Ausstattungsvariante des Fahrzeugs möglich sein. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummern müssten in der Datenbank enthalten sein (Urt. v. 09.11.2023 - C-319/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Naruisch/Degen/Labza, Die neue VO (EU) 2018/858 im Überblick – Herausforderungen für Compliance-Systeme von Automobilherstellern, RAW 2020, 88

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