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NVwZ Nachrichten

Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz im Februar vor OVG

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Nov 07, 2023
Das OVG Müns­ter be­schäf­tigt sich im Fe­bru­ar 2024 mit dem Streit zwi­schen der AfD und dem Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz um die Ein­stu­fung der Par­tei als Ver­dachts­fall. Der Bun­des­ver­band der AfD wehrt sich gegen ein Ur­teil aus ers­ter In­stanz. Ver­han­delt wird in gleich drei Fäl­len.

Im wohl wichtigsten will die AfD, vertreten durch ihren Bundesvorstand, dem Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall untersagen lassen. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation und den Einsatz anderer nachrichtendienstlicher Mittel. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 dem Verfassungsschutz Recht gegeben. Die Richter stellten fest, dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gebe. Dagegen legte die Partei Berufung ein.

Außerdem geht die AfD in zweiter Instanz gegen die Einstufung des "Flügels" als Verdachtsfall sowie "gesichert extremistische Bestrebung" vor. Die Junge Alternative, die Nachwuchsorganisation der AfD, will ebenfalls nicht länger Verdachtsfall eingestuft werden.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, sind die Verhandlungstermine in den Berufungsverfahren für den 27. und 28.02.2024 angesetzt. Im Anschluss wollen die Richter eine Entscheidung verkünden. Die Verfahren sind in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat. Im September hatte das OVG Münster einen Eilantrag, den die AfD gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall gestellt hatte, abgelehnt. 

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG München, AfD, Landesverband Bayern, Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische, Landesamt für Verfassungsschutz und deren Bekanntgabe (abgelehnt), BeckRS 2023, 8029

AfD Hessen darf vorerst nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.10.2022, becklink 2025055

Verfassungsschutz Baden-Württemberg stuft AfD als Verdachtsobjekt ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.07.2022, becklink 2024005


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