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NVwZ Nachrichten

Weitere Klage gegen die Wahlrechtsreform in Karlsruhe

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Okt 20, 2023
Der Ver­ein "Mehr De­mo­kra­tie" hat beim BVerfG eine Klage gegen die Wahl­rechts­re­form der Ampel-Ko­ali­ti­on ein­ge­legt. Da­hin­ter stün­den 4.242 Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, teil­te der Ver­ein am Frei­tag in Ber­lin mit. Die Klage rich­tet sich gegen die Ver­schär­fung der Fünf-Pro­zent-Klau­sel bei Bun­des­tags­wah­len.

Ab sofort können erfolgreiche Direktkandidatinnen und -kandidaten nur in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hat. Die sogenannte Grundmandatsklausel wurde abgeschafft. Nach ihr kam eine Partei bislang auch dann in der Höhe ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag, wenn sie zwar unter der Fünf-Prozent-Hürde blieb, aber mindestens drei Direktmandate gewann. Dies betraf bei der Bundestagswahl 2021 die Linke. Sollte die nur in Bayern antretende CSU bei einer der nächsten Wahlen die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde reißen, verfielen alle ihre Direktmandate, die sie regelmäßig in fast allen Wahlkreisen holt.

"Diese harte Sperrklausel könnte CSU und Die Linke die parlamentarische Existenz kosten. Millionen von Wählerstimmen würden entwertet", warnte Ralf-Uwe Beck, der Bundesvorstandssprecher von "Mehr Demokratie". Die Zahl der Stimmen, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde unter den Tisch fallen, könnte sich von vier Millionen bei der Bundestagswahl 2021 auf künftig acht Millionen verdoppeln. Das kollidiere noch mehr als bisher schon mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Freistaat Bayern und CSU reichen Klage gegen Wahlrechtsreform ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.06.2023, becklink 2027362

Groß, Die Fünf-Prozent-Klausel – Das Hauptproblem der Wahlrechtsreform, NVwZ 2023, 1282

Hettlage, Gutachten zur Reform des Wahlrechts, NJOZ 2023, 608

Michl, Gefangen im System? Zur verfassungsrechtlichen Kritik an der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition, ZRP 2023, 93

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