chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

AfD scheitert erneut mit Eilantrag gegen Verfassungsschutz

Von VG Köln | Okt 09, 2023
Im Streit zwi­schen der AfD und dem Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz (BfV) hat das VG Köln einen er­neu­ten Eil­an­trag der Par­tei ab­ge­lehnt. Es er­gä­ben sich keine An­halts­punk­te dafür, dass der Ver­fas­sungs­schutz die Par­tei vom Ver­dachts­fall zur "ge­si­chert ex­tre­mis­ti­schen Be­stre­bung" hoch­stu­fen wolle.

In den vergangenen Monaten hatte sich Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang wiederholt kritisch zur AfD geäußert. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts geben diese Äußerungen jedoch keinen Grund zu der Annahme, dass der Verfassungsschutz die behördeninterne Einstufung der AfD als Verdachtsfall geändert hat (VG Köln, Urteil vom 05.10.2023 - 13 L 1907/23). Im Gegenteil habe das Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Mai bekräftigt, dass eine solche Hochstufung derzeit nicht beabsichtigt sei.

Letzte Woche hatte das OVG bereits einen Eilantrag der AfD abgelehnt. Die Partei wollte dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagen lassen. Das OVG in Münster verwies jedoch auf eine rechtskräftige Entscheidung des VG Köln von März 2022. Damit dürfe die AfD bis zu einer Entscheidung in dem am OVG anhängigen Berufungsverfahren weiterhin als Verdachtsfall eingestuft werden (Urt. v. 05.10.2023 - 13 L 1907/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

OVG Münster, AfD als "Verdachtsfall", NVwZ-RR 2021, 625

Schneider, Prüffall, Verdachtsfall, erwiesen extremistische Bestrebung, DÖV 2022, S. 372


Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü