Die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird ab 2024 ausgeweitet. Wie das Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft mitteilte, müsse unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel dann eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Das Bundeskabinett habe heute einen entsprechenden Verordnungsentwurf gebilligt. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch und bei unverpacktem Rindfleisch vorgeschrieben.
Die Bundesregierung hatte den Verordnungsentwurf bereits im Mai gebilligt. Der Bundesrat hatte ihm laut Ministerium aber nur unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gelte.
Diese Anpassung sei mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen worden. Die Verordnung trete sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.
Herkunftsbezeichnung soll auch auf Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden
Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung will der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Grüne), die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten.
Die EU-Kommission habe entgegen ihrer Ankündigung bislang keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt. Auch andere Mitgliedstaaten hätten bereits nationale Regelungen getroffen.