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NVwZ Nachrichten

Mit heikler Begründung? Parteigericht lehnt Ausschluss von Maaßen aus CDU ab

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jul 12, 2023
Hans-Georg Maa­ßen wird zu­nächst nicht aus der CDU aus­ge­schlos­sen. Der Be­schluss­te­nor des Gemeinsamen Kreisparteigerichts der CDU Thüringen gibt dem An­walt und Ex-Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­prä­si­den­ten seine Rech­te als Par­tei­mit­glied zu­rück. Die Grün­de des Be­schlus­ses, die den Par­tei­en des Aus­schluss­ver­fah­rens noch nicht be­kannt sind, könn­ten po­li­tisch hei­kel aus­fal­len.

Das gemeinsame Kreisparteigericht der CDU Thüringen hat den Antrag des Bundesverbands der CDU Deutschland auf Ausschluss von Hans-Georg Maaßen aus der Partei abgelehnt (Az. K1/23). Wegen eines Gastbeitrags im Online-Magazin "Die Weltwoche" spricht das Parteigericht einen Verweis aus, weil der Jurist darin einen "linken Flügels der CDU" einer "Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien" zuordne. Seine Mitgliederrechte bekommt Maaßen, der im Verfahren von Christian Conrad und Marcel Leeser von Höcker Rechtsanwälte aus Köln vertreten wurde, zurück.

Während es in den meisten Medien hieß, die Entscheidung des Kreisparteigerichts sei aus der Umgebung von Maaßen am Dienstag gestreut worden, gibt es tatsächlich bislang nur den Tenor des Beschlusses. Die Entscheidung soll den Parteien des Verfahrens nach Informationen von beck-aktuell erst in den kommenden Tagen zugestellt werden, unklar ist, ob diese dann bereits mit Gründen versehen sein wird, zwingend ist das wohl nicht.  

Die Einleitung des Parteiausschlussverfahrens hatte der CDU-Bundesvorstand, der von Christopher Lenz und Simon Gollhasch von Oppenländer vertreten wurde, im Februar 2023 beschlossen. Gerechnet wurde schon damals mit einem längeren, schwierigen Verfahren. Ausschlussverfahren gelten generell als schwierig, die Anforderungen dafür sind hoch, der politische Schaden, wenn es nicht klappt, vielleicht sogar noch größer. 

Werteunion nicht unvereinbar mit der CDU? 

Das Kreisparteigericht hat entschieden, dass keine der Äußerungen, mit denen Maaßen Kritik ausgelöst hatte, einen Parteiausschluss rechtfertigen könne. Bei Twitter hatte er etwa erklärt, Stoßrichtung der "treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum" sei ein "eliminatorischer Rassismus gegen Weiße". In einem Interview hatte er von "rot-grüner Rassenlehre" gesprochen. 

Einer Aufforderung der Parteispitze zum Austritt aus der CDU kam der Jurist nicht nach und hatte in einer Stellungnahme Vorwürfe parteischädigenden Verhaltens zurückgewiesen. Die CDU-Führung hatte dem 60-Jährigen unter anderem vorgehalten, eine "Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen" zu gebrauchen.

Nach Informationen von beck-aktuell ging es in dem Verfahren vor dem Kreisparteigericht neben diesen konkreten Äußerungen auch um die sogenannte Werteunion und eine mögliche Unvereinbarkeit der Organisation mit einer Mitgliedschaft in der CDU. Maaßen ist seit Ende Januar Bundesvorsitzender der konservativen Werte-Union, die aber keine Organisation der CDU ist. Das CDU-Präsidium hatte zur Werte-Union Ende Januar öffentlich eine "politische Missbilligung" ausgesprochen. Wer CDU-Mitglied sei, könne nicht zugleich Mitglied der Werte-Union sein. Es ist gut möglich, dass das Kreisparteigericht, das offenbar nicht von einer Unvereinbarkeit ausgeht, dazu Ausführungen machen wird.

Maaßen, der bei der Bundestagswahl 2021 in einem Südthüringer Wahlkreis kandidiert hatte, aber gescheitert war, bekleidet in der CDU derzeit keine Ämter. Er war nach seinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst von 2019 bis Anfang 2021 als Of Counsel in der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte tätig, die ihn jetzt im Parteiausschlussverfahren vertritt, und ist bis heute im nordrhein-westfälischen Mönchengladbach als Anwalt zugelassen. Sobald den Parteien des Ausschlussverfahrens die begründete Entscheidung des Kreisparteigerichts vorliegt, beginnen die Rechtsmittelfristen zu laufen, die CDU hätte dann einen Monat Zeit, um Beschwerde zum Landesparteigericht einzulegen. Eine dritte und letzte Instanz gegen dessen Entscheidung wäre dann das Bundesparteigericht.

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