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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jul 06, 2023
Deutschland muss nach Ansicht der EU-Kommission Richter besser bezahlen und die Regeln für den Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft verschärfen. Das geht aus ihrem am 05.07.2023 vorgelegten vierten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit hervor. Grundsätzlich stellte die EU-Kommission dem Rechtsstaat in Deutschland jedoch ein gutes Zeugnis aus. Anders sieht es etwa in Polen aus. In Ungarn seien einige Reformen angestoßen worden.
Längere "Abkühlphase" für Minister und Staatssekretäre
Laut EU-Kommission besteht in Deutschland insbesondere bei der finanziellen und personellen Ausstattung der Justiz weiterhin Ausbaubedarf. Zur Ausstattung der Justiz gehöre auch die Besoldung der Richterinnen und Richter. Hier habe es im Vergleich zum vorherigen Report keine Fortschritte gegeben. Außerdem sollen die Regeln für den Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft verschärft werden. Hier sah die EU-Kommission im Vergleich zum Vorjahr zwar einige Fortschritte. Dennoch müssten die Regeln einheitlicher und transparenter werden. Die sogenannte Abkühlphase für Bundesministerinnen und -minister sowie parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre nach ihrer Tätigkeit in der Politik müsse länger sein. Außerdem sollte der Einfluss von Lobbyisten bei der Ausarbeitung neuer Gesetze mit einem "legislativen Fußabdruck" sichtbarer gemacht werden.
DAV sieht sich in seinem Handeln bestätigt
"Die Länderempfehlungen zeigen uns, dass wir als starke Stimme der Rechtsstaatlichkeit bei der EU-Kommission Gehör finden, wir hier zugleich aber weiterhin Nachdruck zeigen müssen", so Rechtsanwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Auch der DAV habe in seiner Stellungnahme zum diesjährigen Rechtsstaatlichkeitsbericht etwa auf die nach wie vor ungenügende Ausstattung der Justiz hingewiesen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung sowie der kommenden Pensionierungswelle. Der von der Kommission aufgegriffene neue Gesetzesvorschlag zur Audioaufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafverfahren gehe auch auf langjähriges Bestreben des DAV zur audiovisuellen Aufzeichnung der Hauptverhandlung zurück. Leider sei die DAV-Forderung nach verbindlichen Ernennungsvorschlägen durch unabhängige Expertengremien zur Besetzung der höheren Richterämter nicht aufgegriffen worden.
Schlechtes Zeugnis für Polen
Mit Blick auf Polen meldete die EU-Kommission erneut ernsthafte Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeit der dortigen Justiz an. In Ungarn wurden demzufolge einige Reformen angestoßen, nachdem die EU mehrere Milliarden an EU-Hilfen derzeit eingefroren hat. Allerdings sei noch einiges zu tun, etwa bei der Pressefreiheit oder der Korruptionsbekämpfung. Die EU-Kommission veröffentlicht seit 2020 einmal im Jahr ihren sogenannten Rechtsstaat-TÜV. Darin untersucht sie etwa den Zustand des Justizsystems, den Kampf gegen Korruption sowie Medienfreiheit und -vielfalt in den 27 EU-Staaten. In diesem Jahr wurde zum ersten Mal überprüft, wie die EU-Staaten die Empfehlungen aus dem vergangenen Jahr umgesetzt haben.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- EuGH, Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen Unionsrecht, EuZW 2023, 539