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EU-Kommission | Jun 30, 2023
Unternehmen müssen künftig darauf achten, dass bestimmte Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung in der EU und anderswo beitragen. Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, ist eine entsprechende Verordnung nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten in Kraft getreten. Seit gestern haben Unternehmen danach 18 Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln zu entwaldungsfreien Lieferketten einzustellen.
Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk
Die EU sieht die Verordnung als zentralen Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt. Sie erlege allen betroffenen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt, in der sie als Hauptursache für die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft ermittelt wurden.
Unternehmen müssen Informationen einholen
Marktteilnehmer und Händler müssen nach der Neuregelung nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (also auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind. Die Unternehmen sollen künftig auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Produkte erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Mitgliedstaaten müssen nach der Verordnung sicherstellen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu wirksamen und abschreckenden Sanktionen führt.
Kommission will neues Benchmarking-System einführen
Die Liste der erfassten Rohstoffe soll nach Angaben der Kommission regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wobei neue Daten wie sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden sollen. Kleine Unternehmen sollen von einer längeren Anpassungsfrist profitieren. Die Kommission will ein Benchmarking-System einführen, bei dem die Länder oder Teile davon und ihr Risiko für Entwaldung und Waldschädigung – hoch, normal oder gering – unter Berücksichtigung der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der sieben Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte bewertet werden. Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Harings/Hörnig, Entwaldungsfreie Lieferketten – weitere Sorgfaltspflichten im Außenhandel, ZASA 2023, 6
Ruttloff/Wagner/Hahn, Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über entwaldungsfreie Lieferketten - noch mehr Lieferketten-Compliance?, CB 2022, 64
Lutz-Bachmann/Vorbeck/Wengenroth, Nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten in Geschäftsbeziehungen - zum Entwurf der EU-Kommission für eine "Lieferkettenrichtlinie", BB 2022, 835