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NVwZ Nachrichten

Teilnehmer des "Schwarzen Blocks" verliert Kleinen Waffenschein

Von VG Schleswig | Jun 23, 2023
Wer an einer De­mons­tra­ti­on des "Schwar­zen Blocks" teil­nimmt, kann seine waf­fen­recht­li­che Er­laub­nis ver­lie­ren. Die Teil­nah­me recht­fer­ti­ge die Pro­gno­se eines waf­fen­recht­lich be­denk­li­chen Ver­hal­tens, da der "Schwar­ze Block" ge­walt­be­reit sei und die herr­schen­de Rechts­ord­nung ab­leh­ne, so das Ver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig. Den Vor­trag des Klä­gers, "nur als Zu­schau­er" vor Ort ge­we­sen zu sein, hielt das Ge­richt für un­glaub­haft.

Waffenbehörde widerruft Kleinen Waffenschein

Der bisher waffenrechtlich nicht in Erscheinung getretene Kläger hat sich gegen den Widerruf seines Kleinen Waffenscheins gewandt. Diesen hatte ihm die Waffenbehörde entzogen, nachdem die Verfassungsschutzbehörde mitgeteilt hatte, dass er als jemand, der über mehrere Jahre Angehöriger der gewaltorientierten linksextremistischen Szene angehört, an der gewaltsam verlaufenden "Welcome-to-Hell"-Demonstration anlässlich des G 20-Gipfels in Hamburg im sogenannten Schwarzen Block teilgenommen hatte. Der Kläger bestritt seine Teilnahme und trug vor, "nur als Zuschauer" vor Ort gewesen zu sein.

Absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Das VG hielt dieses Vorbringen nicht für glaubhaft und stufte den Kläger als "absolut waffenrechtlich unzuverlässig" ein. Es bestätigte damit den Widerruf seiner Waffenerlaubnis. Das VG ist nicht nur von der Teilnahme des Klägers am "Schwarzen Block" überzeugt, sondern auch von der Prognose, dass von ihm ein waffenrechtlich bedenkliches Verhalten ausgehen könnte. Sie stützte dies auf die Gruppenzugehörigkeit zum "Schwarzen Block", dessen Gewaltakzeptanz beziehungsweise Gewaltbereitschaft und seine Ablehnung des Rechtssystems. Die Dynamik eines Demonstrationsgeschehens verstärke diese Gefahr noch zusätzlich. Gegen das Urteil kann wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden (Urt. v. 21.06.2023 - 7 A 111/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • VG Köln, Waffenverbot für "Reichsbürger", BeckRS 2019, 57603
  • Weber, Der Kleine Waffenschein des Reichsbürgers Walter Becker VR 2019, 274
  • Spitzlei/Hautkappe, Individuelle waffenrechtliche Unzuverlässigkeit infolge der Zugehörigkeit zu einem Kollektiv?, DÖV 2018, 973
  • Berwanger, G 20 in Hamburg – Staatshaftung wegen Vandalismus?, NVwZ 2017, 1348

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