Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für das von der Regierungskoalition geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz frei gemacht. Die Neuregelungen sehen insbesondere ein Punktesystem für die Einwanderung von Arbeitskräften mit ausländischem Berufsabschluss und Erleichterungen beim Familiennachzug vor. Die modifizierte Fassung sieht zudem eine Senkung der Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der "Blauen Karte" vor.
Gesetzentwurf soll Fachkräfteeinwanderung erleichtern
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es künftig ausreichen, im Ausland eine zweijährige Berufsausbildung absolviert zu haben und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen zu können, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine formale Anerkennung des im Heimatland erworbenen Abschlusses braucht es nicht, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Mit einer "Chancenkarte" sollen Ausländer mit einem über ein Punktesystem nachgewiesenen "guten Potenzial" auch ohne Vertrag einreisen und sich vor Ort einen Job suchen dürfen. Bei IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss soll es künftig reichen, wenn sie "bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können".
Künftig auch Familiennachzug für Eltern von Fachkräften
Außerdem soll in Zukunft auch den Eltern einer Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden können. Gleiches gilt für die Schwiegereltern der Fachkraft, wenn deren Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhält. Zudem ist unter anderem die Möglichkeit einer Verlängerung der Chancenkarte um bis zu zwei Jahre vorgesehen, wenn der Ausländer einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung hat und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
Senkung der Mindestgehaltsschwelle für Erteilung "Blauer Karte"
Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der eine Senkung der Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der Blauen Karte EU für Regelberufe auf 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung vorsieht. Diese neue Mindestgehaltsschwelle läge laut Begründung im laufenden Jahr bei 43.800 Euro brutto im Jahr. Auch sollen Asylbewerber, die vor dem 29.03.2023 eingereist sind sowie unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.
Westbalkan-Regelung bei Migrationsabkommen
Ebenfalls fegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen fasste der Ausschuss auf Antrag der Koalition eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die sogenannte Westbalkan-Regelung "zu einem Teil des Instrumentenkastens für Migrationsabkommen zu machen". Die genannte Regelung eröffnet Menschen vom Westbalkan für jede Beschäftigung einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie könne Bestandteil der jeweils zu verhandelnden Migrationsabkommen der Bundesregierung sein, heißt es in der Entschließung. Wenn mit einem Staat ein Migrationsabkommen mit der analogen Anwendung der Westbalkan-Regelung geschlossen wird, soll der Entschließung zufolge “das von der Bundesregierung verhandelte Kontingent nicht auf das bestehende Kontingent der Westbalkan-Staaten angerechnet und per Verordnung umgesetzt“ werden. Die Vorlage steht am 23.06.2023 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Offer, Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 1.1, ZRP 2023, 101
- Schlamp, Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, BB 2023, 948
- Felisiak/Schlamp, Fachkräftemangel - Lösung durch ausländische Fachkräfte?, SPA 2023, 9