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NVwZ Nachrichten

Ausschuss stimmt für Neuregelungen zu Fachkräfteeinwanderung

Von Bundestag | Jun 23, 2023
Der Aus­schuss für In­ne­res und Hei­mat hat den Weg für das von der Re­gie­rungs­ko­ali­ti­on ge­plan­te Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setz frei ge­macht. Die Neu­re­ge­lun­gen sehen ins­be­son­de­re ein Punk­te­sys­tem für die Ein­wan­de­rung von Ar­beits­kräf­ten mit aus­län­di­schem Be­rufs­ab­schluss und Er­leich­te­run­gen beim Fa­mi­li­en­nach­zug vor. Die mo­di­fi­zier­te Fas­sung sieht zudem eine Sen­kung der Min­dest­ge­halts­schwel­le für die Er­tei­lung der "Blau­en Karte" vor.

Gesetzentwurf soll Fachkräfteeinwanderung erleichtern

Dem Gesetzentwurf zufolge soll es künftig ausreichen, im Ausland eine zweijährige Berufsausbildung absolviert zu haben und darüber hinaus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen zu können, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine formale Anerkennung des im Heimatland erworbenen Abschlusses braucht es nicht, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Mit einer "Chancenkarte" sollen Ausländer mit einem über ein Punktesystem nachgewiesenen "guten Potenzial" auch ohne Vertrag einreisen und sich vor Ort einen Job suchen dürfen. Bei IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss soll es künftig reichen, wenn sie "bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können".

Künftig auch Familiennachzug für Eltern von Fachkräften

Außerdem soll in Zukunft auch den Eltern einer Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden können. Gleiches gilt für die Schwiegereltern der Fachkraft, wenn deren Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhält. Zudem ist unter anderem die Möglichkeit einer Verlängerung der Chancenkarte um bis zu zwei Jahre vorgesehen, wenn der Ausländer einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine inländische qualifizierte Beschäftigung hat und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Senkung der Mindestgehaltsschwelle für Erteilung "Blauer Karte"

Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der eine Senkung der Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der Blauen Karte EU für Regelberufe auf 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung vorsieht. Diese neue Mindestgehaltsschwelle läge laut Begründung im laufenden Jahr bei 43.800 Euro brutto im Jahr. Auch sollen Asylbewerber, die vor dem 29.03.2023 eingereist sind sowie unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot haben oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, ihr Asylverfahren durch Antragsrücknahme beenden und eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben.

Westbalkan-Regelung bei Migrationsabkommen

Ebenfalls fegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen fasste der Ausschuss auf Antrag der Koalition eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die sogenannte Westbalkan-Regelung "zu einem Teil des Instrumentenkastens für Migrationsabkommen zu machen". Die genannte Regelung eröffnet Menschen vom Westbalkan für jede Beschäftigung einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie könne Bestandteil der jeweils zu verhandelnden Migrationsabkommen der Bundesregierung sein, heißt es in der Entschließung. Wenn mit einem Staat ein Migrationsabkommen mit der analogen Anwendung der Westbalkan-Regelung geschlossen wird, soll der Entschließung zufolge “das von der Bundesregierung verhandelte Kontingent nicht auf das bestehende Kontingent der Westbalkan-Staaten angerechnet und per Verordnung umgesetzt“ werden. Die Vorlage steht am 23.06.2023 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Offer, Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 1.1, ZRP 2023, 101
  • Schlamp, Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, BB 2023, 948
  • Felisiak/Schlamp, Fachkräftemangel - Lösung durch ausländische Fachkräfte?, SPA 2023, 9

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