chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Straßenverkehrsrecht: Experten erwarten "Paradigmenwechsel"

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jun 22, 2023
Mehr Platz für Rad­fah­rer und Fu­ß­gän­ger, mehr Tempo-30-Zonen in Städ­ten: Das könn­te die Folge einer Re­form des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes sein. Ex­per­ten be­grü­ß­ten am Diens­tag einen vor­ge­leg­ten Ge­setz­ent­wurf des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums. Von einem "Pa­ra­dig­men­wech­sel" sprach Chris­ti­an Hoch­feld, Di­rek­tor der Denk­fa­brik Agora Ver­kehrs­wen­de. Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing (FDP) setzt mit der Re­form eine Vor­ga­be des Ko­ali­ti­ons­ver­trags um. Neben dem Bun­des­tag muss auch der Bun­des­rat zu­stim­men.

Mehr Spielräume für Kommunen in der Verkehrsplanung

Die Reform könne die Grundlage für einen Modernisierungsschub im städtischen Verkehr bilden, weil die Verantwortung für die Gestaltung der Mobilität und des Verkehrs vor Ort stärker in die Hände der Kommunen gelegt werden solle. Der öffentliche Raum in den Städten könne fairer zwischen den einzelnen Verkehrsträgern verteilt werden, sagte Hochfeld. Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden könnte, sieht vor, dass Kommunen künftig mehr Spielräume in der Verkehrsplanung bekommen. Konkret sollen neben Zielen der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs gleichberechtigt Ziele des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung stehen. Auf dieser Basis sollen dann Verordnungen erlassen werden können.

Experte sieht weiteren Handlungsbedarf

Hochfeld sagte, viele Städte warteten auf eine Modernisierung, zum Beispiel für einfachere Ausweisungen von Tempo-30-Zonen und für die Einrichtung von Busspuren und Radwegen. Im einem weiteren Schritt aber müsse die untergeordnete Straßenverkehrsordnung geändert werden. Der Rechtsanwalt Roman Ringwald von der Kanzlei Becker Büttner Held sagte, an den geltenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung scheiterten derzeit in der Praxis viele Änderungen etwa zur Einrichtung von Busspuren. "Erst wenn wir da rangehen, dann ändern sich wirklich die Handlungsspielräume von Kommunen sehr stark."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Steiner, Die Planung der Verkehrswende, ZUR 2023, 221
  • Salzborn/Klinski, Die Verkehrswende braucht auch eine Wende des Verkehrsrecht, ZUR 2019, 577

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü