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NVwZ Nachrichten

EGMR verurteilt Russland wegen mangelhafter Nawalny-Ermittlung

Von EGMR | Jun 07, 2023
Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) hat Russ­land wegen un­zu­rei­chen­der Er­mitt­lun­gen nach der Ver­gif­tung des Kreml­kri­ti­kers Ale­xej Na­walny 2020 ver­ur­teilt. Das Ge­richt in Straßburg be­män­gel­te am 06.06.2023, dass ein po­li­ti­sches Motiv für den Mord­ver­such und eine mög­li­che Be­tei­li­gung von staat­li­chen Agen­ten nicht in Be­tracht ge­zo­gen wor­den seien.

Russland bestreitet Beteiligung an Vergiftung Nawalnys

Der prominenteste Kritiker von Präsident Wladimir Putin war im Sommer 2020 bei einer Reise in Sibirien mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok vergiftet worden. Er überlebte nur knapp. Nawalny wirft dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB vor, hinter der Vergiftung zu stecken. Die Behörden bestreiten dies. Nach einer Behandlung in Deutschland kehrte Nawalny trotz drohender Verhaftung nach Russland zurück. Tatsächlich wurde er schnell verhaftet und verbüßt nun eine neunjährige Haftstrafe in einem russischen Straflager. Zwei Jahre davon hat er bereits abgesessen. In einem neuen Prozess drohen ihm nun jedoch weitere 30 Jahre Lagerhaft.

EGMR moniert unzureichende Ermittlungen

Der EGMR urteilte nun einstimmig, dass Nawalny in seinem Recht auf Leben aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei. Die Ermittlungen der russischen Behörden seien nicht nachvollziehbar. Nawalnys Recht auf Beteiligung am Verfahren sei ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Russland wurde deshalb zur Zahlung von 40.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Putin hat allerdings bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen. Russland wurde wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Am Gerichtshof für Menschenrechte sind aber noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU (Urt. v. 06.06.2023 - 36418/20).

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