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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mai 02, 2023
Fast 15 Jahre nach dem Krieg im Südkaukasus muss Russland rund 130 Millionen Euro Entschädigung an Georgien zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Freitag in Straßburg. Hintergrund ist ein Urteil von 2021, in dem die EGMR-Richter betonten, dass Russland nach Ende der Kämpfe vom 08. bis 12.08.2008 für "unmenschliche" Handlungen gegen georgische Bürgerinnen und Bürger verantwortlich gewesen sei.
Russische Behörden erlangten Zuständigkeit
Georgien hatte in dem Krieg gegen Russland die Kontrolle über seine abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien verloren. Das Gericht kam zwar zu dem Schluss, dass für die Zeit des fünftägigen Krieges Russland nicht für Menschenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden könne. Nach dem Waffenstillstand aber seien die russischen Behörden für die Lage in der Konfliktregion zuständig gewesen und hätten auch die Menschenrechtskonvention durchsetzen müssen, so die Richter damals.
Frage nach Entschädigung war noch offen
Russland habe allerdings etwa Plündereien, Brandschatzungen, Misshandlungen und Folter durch südossetische Kräfte zugelassen. Georgische Zivilisten seien gefangen genommen, vertrieben oder getötet worden. Offen geblieben war bislang die Frage nach der Entschädigung. Nun entschieden die Richter am Freitag, dass Russland fast 130 Millionen Euro an Georgien zahlen muss, darunter allein rund 115 Millionen Euro, weil Georgier nicht nach Abchasien und Südossetien zurückkehren durften.
Putin will Urteile des EGMR nicht mehr anerkennen
Ob Georgien das Geld tatsächlich bald bekommt, scheint zweifelhaft. Der russische Präsident Wladimir Putin hat bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen. Russland wurde wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Am Gerichtshof für Menschenrechte sind aber noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU (Urt. v. 28.04.2023 - 38263/08).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Benedek, Der Ausschluss Russlands aus dem Europarat, NLMR 2022, 81
- Czech, Verantwortung Russlands für Menschenrechtsverletzungen im Georgien-Krieg 2008, NLMR 2021, 19