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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mai 02, 2023
Das Selbstbestimmungsgesetz zur leichteren Änderung von Geschlecht und Vornamen gehört ist eines der zentralen Projekte der Ampel. Nun ist ein Gesetzentwurf fertig, der einige bislang offene Detailfragen anspricht. So sollen Männer im Verteidigungsfall nicht durch Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entgehen können. Weitere Sonderregeln betreffen die Bereiche Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume und Strafvollzug.
Jeder soll Geschlecht und Vornamen selbst festlegen dürfen
Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. "Trans" umfasst den Angaben zufolge Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. "Inter" bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, "die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen". "Nicht-Binär" wird als Selbstbezeichnung für Menschen definiert, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren.
Neuregelungen sollen Transsexuellengesetz nach über 40 Jahren ersetzen
Dem bisherigen Transsexuellengesetz liege ein "medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit" zugrunde, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Künftig soll für eine Änderung des Geschlechtseintrags niemand mehr ein Gerichtsverfahren durchlaufen müssen oder ärztliche Bescheinigungen und Sachverständigengutachten benötigen. Es reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt. Familien- und Justizministerium rechnen mit etwa 4000 Fällen pro Jahr. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grüne), sagte der dpa, man sei einen entscheidenden Schritt weiter. Er äußerte die Hoffnung, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wird. Damit ergreife erstmals eine Bundesregierung aktiv die Initiative, das diskriminierende Transsexuellengesetz nach über 40 Jahren zu ersetzen.
Kritiker befürchten ungewollten Zugang zu geschützten Räumen
Von CDU und CSU hieß es zuletzt, bereits der Name "Selbstbestimmungsgesetz" suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch hatte das Vorhaben als "Schlag ins Gesicht von Frauen, die sich mit Männern auseinandersetzen müssen, die sich selbst als Frauen definieren" bezeichnet. Es wurde auch die Befürchtung geäußert, dass sich nun in böser Absicht Männer zu Frauen erklären und in Frauenumkleiden eindringen könnten oder Strafgefangene durch Änderung ihres Eintrags versuchen, in Frauengefängnisse zu gelangen.
Ampel wehrt sich gegen Missbrauchs-Spekulationen
Diesen Vorwürfen tritt der Gesetzentwurf mit Klarstellungen entgegen: Durch das Gesetz entstehe kein Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Das private Hausrecht bleibe unberührt. Besitzer etwa von Frauen-Fitnessstudios oder -Saunen entscheiden damit im Rahmen der geltenden Gesetze weiterhin selbst über den Zugang. Bei Haftanstalten müsse sich die Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren, heißt es. Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener könnten der Verlegung in ein Frauengefängnis entgegenstehen. Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hatte die Diskussion vor wenigen Tagen kritisiert: "Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben", sagte sie gegenüber "Zeit online". Es gehe beim Selbstbestimmungsgesetz darum, die betroffenen Personen in ihrer Geschlechtsidentität anzuerkennen und vor Stigmatisierung und Diskriminierung zu schützen.
Eigene Erklärung mit 14 Jahren möglich
Grundsätzlich soll es den Angaben zufolge im Personenstandsregister auch künftig bei den Eintragungen "männlich", "weiblich" und "divers" bleiben, auch keine Angabe einzutragen, bleibt weiterhin möglich. Änderungen des Vornamens oder des Geschlechtseintrags können weiterhin mehrmals vorgenommen werden. Vor einer erneuten Änderung muss aber mindestens ein Jahr vergehen. Der neue Name oder Geschlechtseintrag soll drei Monate nach Abgabe der Erklärung gelten, bis dahin kann die Änderung auch noch zurückgenommen werden. Kinder bis 14 Jahren können selbst keine Änderung beim Standesamt veranlassen. Das dürfen nur die Sorgeberechtigten. Ab 14 kann die Erklärung selbst abgegeben werden, aber die Sorgeberechtigten müssen zustimmen. Im nächsten Schritt wird zunächst regierungsintern über die Neuregelungen abgestimmt. Nach dem Kabinett muss das Gesetz auch noch durch Bundestag und Bundesrat. Wann es in Kraft treten kann, ist damit noch unklar.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Mangold, Menschenrechtlich gebotene geschlechtliche Selbstbestimmung, ZRP 2022, 180
- Schinkels, Personenstandsrechtlicher Sprechakt über die eigene Genderidentität, ZRP 2022, 222