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Organstreitverfahren der AfD zu Corona-Untersuchungsausschuss ohne Erfolg
Von
VerfG Brandenburg | Apr 27, 2023
Das brandenburgische Landesverfassungsgericht hat erneut mehrere Beweisanträge von AfD-Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Corona-Krisenpolitik der Landesregierung sowie von der AfD-Fraktion zurückgewiesen. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, durch die Ablehnung der Anträge in ihren Rechten auf Beweiserhebung verletzt zu sein, welche ihnen als qualifizierte Minderheit des Ausschusses zustünden.
Corona-Untersuchungsausschuss lehnte AfD-Beweisanträge ab
Die AfD-Politiker hatten unter anderem beantragt, den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Dietmar Woidke (SPD) und die Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) erneut zu vernehmen. Diese beiden sowie fünf weitere Beweisanträge der drei Mitglieder hat der Untersuchungsausschuss UA 7/1 mit seiner Mehrheit abgelehnt. Das daraufhin eingeleitete Organstreitverfahren blieb erfolglos.
Organklage bleibt erfolglos
Die Anträge wurden vom Verfassungsgericht zum Teil als unzulässig verworfen, weil es an einer ausreichenden Begründung im Organstreitverfahren fehle. Die übrigen Anträge hat das Verfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung, mit welcher der UA 7/1 die Anträge abgelehnt hatte, überschreite nicht den Wertungsspielraum, der ihm zuzugestehen sei, und verletze nicht die Rechte seiner drei Mitglieder aus Art. 72 Abs. 3 Satz 2 Verfassung des Landes Brandenburg. Das Verfassungsgericht hatte bereits im Januar über weitere Anträge der AfD-Fraktion und der drei Mitglieder im Hinblick auf die Ablehnung von Beweisanträgen im UA 7/1 entschieden (Beschl. v. 21.02.2023).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- LVerfG Brandenburg, Beendigung der Beweiserhebung, abgelehnter Beweisantrag, Verfahrensbevollmächtigter, BeckRS 2022, 21899 (vorläufiger Rechtsschutz)
- BbgVerfG, Rechte der nichtqualifizierten Minderheit im Untersuchungsausschuss, LKV 2009, 365 (m. Anm. Müller-Follert)
- BbgVerfG, Beweisantragsrecht im Untersuchungsausschuss, BeckRS 2003, 24586