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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Apr 26, 2023
Ein Gericht in Den Haag hat Bauarbeiten zur Vorbereitung neuer Gasbohrungen im Wattenmeer vorerst untersagt. Das niederländische Gas- und Ölunternehmen One-Dyas dürfe vorerst in dem Gebiet keine Bohrplattform errichten und Kabel anlegen, urteilte gestern das Verwaltungsgericht. Schäden für die Natur könnten nicht ausgeschlossen werden. Der Baustopp gilt solange, bis das Gericht im Hauptverfahren über die Klage gegen die Gasbohrungen entschieden hat.
Kläger sehen geschütztes Riff in Gefahr
Mehrere deutsche und niederländische Umweltorganisationen sowie die Stadt Borkum hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Bauarbeiten gefordert. Das Unternehmen One-Dyas hatte von der Regierung in Den Haag eine Lizenz erhalten, um nördlich der Wattenmeerinseln Borkum und Schiermonnikoog in niederländischen Gewässern nach Erdgas zu bohren. Zur Vorbereitung soll eine Bohrplattform errichtet werden. Nach Angaben der Kläger könnten die Arbeiten ein geschütztes Riff schädigen, das von Borkum bis auf die niederländische Seite reiche. Zu dieser Frage äußerte sich das Gericht aber nicht.
Klägern macht Urteil Hoffnung
Der Bürgermeister von Borkum, Jürgen Akkermann, sprach von einem hoffnungsvollen Urteil. "Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass unsere Kritik und unsere Bedenken ernst genommen werden und entscheidungsrelevant sind." Auch die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem wichtigen Signal, es sei ein erster Erfolg. Voraussichtlich im September wird das Gericht in der Hauptsache entscheiden.
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Aus der Datenbank beck-online
- Mohr, Meeresschutzrecht – ein Überblick, NordÖR 2020, 389