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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Apr 26, 2023
Die EU und die Ukraine werden Gerichtsentscheidungen in zivil- und handelsrechtlichen Fragen künftig gegenseitig anerkennen. Die EU-Staaten stimmten gestern dafür, Beziehungen unter dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zur Ukraine aufzunehmen, wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte.
Abkommen bereits 2022 ratifiziert
Man sei der Auffassung, dass es dafür in dem von Russland angegriffenen Land keine grundlegenden Hindernisse gebe - etwa mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Achtung der Grundrechte und den Kampf gegen Korruption, so der Rat weiter. Das Übereinkommen, das am 1. September in Kraft tritt, verpflichtet die Vertragsparteien, Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Ukraine hatte das Abkommen 2022 ratifiziert. Der Beschluss vom Montag sei "ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des internationalen Handels", hieß es nun.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Mosgo/Belova, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Russland, WiRO 2018, 321
- Kröll, 50 Jahre UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche – Standortbestimmung und Zukunftsperspektive, SchiedsVZ 2009, 40