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NVwZ Nachrichten

Regierung bekommt mehr Rechte bei Firmen in Treuhandverwaltung

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Apr 24, 2023
An­tei­le von Un­ter­neh­men, die unter Treu­hand­ver­wal­tung ste­hen, sol­len künf­tig leich­ter ver­äu­ßert wer­den kön­nen. Dafür hat der Bun­des­tag eine Än­de­rung des En­er­gie­si­che­rungs­ge­set­zes be­schlos­sen. Die Än­de­rung zielt im Kern auf die Raf­fi­ne­rie PCK in Schwedt. Laut Wirt­schafts­staats­se­kre­tär Mi­cha­el Kell­ner (Bünd­nis 90/Die Grü­nen) dient die Än­de­rung der Si­che­rung der En­er­gie­ver­sor­gung.

Übertragung derzeit nur zum Werterhalt des Unternehmens möglich

Derzeit ist eine Übertragung von Vermögensgegenständen von unter Treuhandverwaltung stehenden Unternehmen nur zulässig, wenn dies zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll dies auch möglich sein, um das Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie zu sichern sowie die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung hatte infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die beiden deutschen Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft, die Mehrheitseigner der PCK-Raffinerie, unter staatliche Kontrolle gestellt. Damit sollte der russischen Firma Rosneft der Einfluss auf PCK genommen werden.

Reaktion auf russischen Einfluss im Energiesektor

Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte: "Mit den Änderungen im Energiesicherungsgesetz führen wir den russischen Einfluss im Energiesektor einem Ende entgegen und verhindern gleichzeitig neue Staatswirtschaft." Würden Unternehmensanteile aus der Treuhand heraus an den Bund oder Bundesunternehmen übertragen, so gelte für diese eine Pflicht zur Reprivatisierung der Anteile. Der Grünen-Politiker Bernhard Herrmann sprach von einem gezielten staatlichen Eingreifen im Sinne des Gemeinwohls. Der SPD-Abgeordnete Markus Hümpfer sagte, es werde ein weiteres Instrument für Notlagen geschaffen. Eingriffe in den Markt sollten jedoch auf das Nötigste beschränkt werden, ergänzte Kellner.

Opposition warnt vor schwerwiegenden Grundrechtseingriffen

Kritik kam aus der Opposition. So sagte der CDU-Politiker Fabian Gramling, der Gesetzentwurf enthalte keine klaren Kriterien für schwerwiegende Eingriffe in Eigentumsrechte. Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse sprach von "chinesischen Verhältnissen" in Deutschland und einem "Weg in den real existierenden Sozialismus".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Malmendier, Die Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Gesellschaften, UKuR 2023, 151
  • Winkler/Zeccola/Michailidou, Die Renaissance des Energiesicherungsgesetzes, NVwZ 2023, 545
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung, UKuR 2022, 491
  • Sachs/Schäffer, Gazprom Germania unter staatlicher Verwaltung, UKuR 2022, 100

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