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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Apr 19, 2023
Wer in Atomkraftwerke oder Gasinfrastruktur investiert, tut nach neuen EU-Regeln etwas Gutes fürs Klima. Diese Entscheidung hat harsche Kritik nach sich gezogen. Mehrere Umweltorganisationen, darunter Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der World Wild Fund (WWF), haben mit anderen Gruppen Klagen gegen die sogenannte Taxonomie eingereicht. Das ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte: Die Europäische Union listet darin Bereiche auf, in die investiert werden kann, um den Klimawandel zu bekämpfen.
Greenwashing-Vorwurf
Die Klägerinnen und Kläger werfen der EU-Kommission "Greenwashing" vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das vielleicht gar nicht ist. Am Dienstag wollten die Gruppen vor dem Gerichtshof mit Bannern gegen die Klimapolitik der EU protestieren. "Die EU-Kommission darf nicht das Problem als Lösung verkleiden. Atom und Gas können nicht nachhaltig sein", sagte die Geschäftsführerin von Greenpeace Deutschland, Nina Treu. Während Greenpeace gegen das grüne Label für Atom und Gas vorgehen will, richtet sich die Klage anderer Gruppen speziell gegen die Einstufung von Gas. "Mit der Entscheidung, fossiles Erdgas als klimafreundlich zu klassifizieren, hat sich die EU-Kommission sowohl faktisch als auch rechtlich auf sehr dünnes Eis begeben", sagte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.
Auch EU-Mitgliedstaaten klagen
Seit Anfang Januar werden auch Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke als klimafreundlich eingestuft. Das sorgt seither für Diskussionen und Kritik, da beim Verbrennen von Gas klimaschädliches CO2 ausgestoßen wird und bei der Nutzung von Atomenergie radioaktiver Müll entsteht. Österreich und Luxemburg klagen ebenfalls gegen die EU-Taxonomie. Auch andere EU-Staaten standen dem Vorhaben kritisch gegenüber. Im vergangenen Jahr wurde bereits entschieden, unter anderem die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Zudem wurden Kriterien für zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche festgelegt.
Urteil nicht vor 2025 zu erwarten
Unter dem Druck einiger Mitgliedstaaten schlug die für Gesetzesvorschläge zuständige EU-Kommission dann Ende vergangenes Jahr vor, dass auch Geldanlagen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich gelten sollen. Eine entscheidende Rolle spielte dabei Frankreich, das in der Atomkraft eine Schlüsseltechnologie für eine CO2-freie Wirtschaft sieht und die Technik gerne auch weiter in andere Länder exportieren will. Deutschland setzte sich im Gegenzug für ein grünes Label für Gas als Übergangstechnologie ein. Nun muss das Gericht der EU darüber entscheiden, ob die Einstufung für Atomkraft und Gas als klimafreundlich gerechtfertigt ist. Die mündliche Verhandlung wird für das kommende Jahr erwartet. Mit einem Urteil ist allerdings nicht vor dem Jahr 2025 zu rechnen.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Falke, EU-Taxonomie – Greenwashing für Atom- und Gaskraftwerke?, ZUR 2022, 207
- Lorenzen, Nachhaltige Kernenergie? - Eine rechtliche Einordnung der Kommissionsinitiative zu "grünen" Investitionen in Kernkraft, ESG 2022, 12
- Lamy/Bach, Die EU-Taxonomie-Verordnung und ihre Auswirkungen auf die Energiewirtschaft, EnWZ 2020, 348