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NVwZ Nachrichten

Klimaschutz vor Gericht: Erstmals Klimaklage vor EGMR

Von EGMR | Mrz 30, 2023
Kann ein Staat Men­schen­rech­te ver­let­zen, wenn er nicht ge­nü­gend gegen den Kli­ma­wan­del tut? Mit die­ser Frage hat sich erst­mals der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te be­fasst. Hin­ter­grund sind Kla­gen aus der Schweiz, aus Frank­reich und Por­tu­gal. Ein Ur­teil könn­te große Aus­wir­kun­gen haben - auch für Deutsch­land. Je nach Aus­gang der Ver­fah­ren könn­te es für Re­gie­run­gen rich­tig un­ge­müt­lich wer­den.

Die Kläger: Klimaseniorinnen, ein Bürgermeister und portugiesische Jugendliche

In diesem Sommer werden drei Klagen vor dem EGMR verhandelt, die sich mit der Verantwortung für den Klimawandel beschäftigen. Den Anfang machten am 29.03.2023 die Klimaseniorinnen, ein Zusammenschluss von Schweizer Rentnerinnen, initiiert und unterstützt von Greenpeace. "Das Spezielle an uns ist, dass wir die einzige Gruppe alter Aktivistinnen sind", sagt die 73-Jährige Rosmarie Wydler-Wälti der Deutschen Presse-Agentur. Die Klimaseniorinnen argumentieren, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Sie gaben sich nach der Verhandlung zuversichtlich: "Das Gericht hat erkannt, dass es dringend und wichtig ist, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Staaten die Menschenrechte von uns älteren Frauen verletzen, wenn sie die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen nicht ergreifen", so Wydler-Wälti nach der Verhandlung. Ebenfalls am 29.03.2023 wurde auch der Fall eines französischen Bürgermeisters verhandelt, der für die Einhaltung der Pariser Klimaziele klagt. Im Sommer gehen außerdem portugiesische Jugendliche gegen 33 Mitgliedstaaten des Europarats vor.

Ausgang des Verfahrens offen

"Der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen – Lärm oder Luftverschmutzung – auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes", sagte die Völkerrechtlerin Birgit Peters von der Universität Trier. Deswegen wird das Verfahren zur Klage der Klimaseniorinnen mit besonderer Spannung erwartet. "Es bestehen Anzeichen dafür, dass das Gericht die Beschwerde der Klimaseniorinnen zum Anlass nehmen wird, um einheitliche Grundsätze für alle drei ähnlich gelagerten Fälle auszuarbeiten", sagte der Umweltrechtler Johannes Reich von der Universität Zürich. Gerade weil umweltrechtliche Fragen bisher keine große Rolle vor dem EGMR gespielt haben, ist eine Vorhersage hinsichtlich der Erfolgschancen der Klagen sehr schwierig. "Das Spektrum der möglichen Entscheidungen, die das Gericht treffen kann, ist daher weit gespannt: Es reicht von der Unzulässigkeit der Klage bis hin zu detaillierten gerichtlichen Vorgaben für die schweizerische Klimapolitik", sagte Reich.

Strengere Vorgaben beim Klimaschutz hätten große Signalwirkung

Sollten die Klimaseniorinnen gewinnen, würde das zunächst nur die Schweiz binden. Aber: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat gehören die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Spräche sich dieses supranationale Gericht nun etwa für strengere Vorgaben beim Klimaschutz aus, hätte das in jedem Fall große Signalwirkung. "Wenn generelle Aussagen getroffen würden, dass Menschenrechte im Klimawandel Pflichten begründen, müssen auch andere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention diese Art der Auslegung beachten", sagt Peters. Aber: Es sei schwierig, daraus für Deutschland konkrete Politikempfehlungen abzuleiten. Diesbezüglich stehe den Staaten ein weiter Ermessensspielraum zu.

Bislang weltweit über 2.000 Klimaklagen erhoben

Klagen für Klimaschutz liegen im Trend. Laut dem Grantham Institute der London School of Economics wurden bislang weltweit über 2.000 Klimaklagen erhoben, ein Viertel davon zwischen 2020 und 2022. Bald könnte es mehrere spannende Entwicklungen geben: Der Inselstaat Vanuatu im Südpazifik will für mehr Klimaschutz den Internationalen Strafgerichtshof einschalten. Auch in den USA, in Brasilien und in Schweden wurden Klimaklagen erhoben. Und in Deutschland? Da sind zuletzt mehrere Klagen gegen Autohersteller gescheitert. Klimaschützer schauen nun mit Spannung auf das OLG Hamm. Dort läuft die Beweisaufnahme im Fall eines peruanischen Bauern gegen den Energiehersteller RWE.

Urteil frühestens im Herbst zu erwarten

Mit einem Urteil ist frühestens im Herbst, wahrscheinlicher wohl aber erst im kommenden Jahr zu rechnen. Mit dem Vorentscheid, die Verhandlung und Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs durchzuführen, wurde nach Ansicht der Klimaseniorinnen immerhin die grundlegende Bedeutung der Klagen unterstrichen. "Wir hoffen auf ein Leiturteil, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Frage ist und nicht nur auf eine bloße Absichtserklärung", sagte die Klimaseniorin Stefanie Brander der Deutschen Presse-Agentur. Klimapolitik dürfe kein rechtsfreier Raum sein, wo jeder "vor sich hin wursteln darf", fügte Wydler-Wälti hinzu.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Wegener Menschenrecht auf Klimaschutz?, NJW 2022, 425
  • Hanschel/Schultze, Menschenrechtliche Aspekte des Klimaschutzes, KlimR 2022, 166
  • Fellenberg, Rechtsschutz als Instrument des Klimaschutzes – ein Zwischenstand, NVwZ 2022, 913
  • Weller/Tran, Klimawandelklagen im Rechtsvergleich – private enforcement als weltweiter Trend?, ZEuP 2021, 573
  • Kramer, Wann haftet ein deutsches Unternehmen für extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen?, RIW 2020, 96
  • Voland, Zur Reichweite von Menschenrechten im Klimaschutz, NVwZ 2019, 114
  • LG Essen, Klimaklage des Peruaners Lluiya gegen RWE abgewiesen, ZUR 2017, 370

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