chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Bundesregierung klagt gegen Facebook-Verbot durch Datenschützer

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 20, 2023
Die Bun­des­re­gie­rung will ihre Face­book-Fan­page ent­ge­gen einer An­ord­nung des Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten Ul­rich Kel­ber nicht ab­stel­len. Des­we­gen hat das Bun­des­pres­se­amt nun gegen den Be­scheid Kel­bers Klage beim Ver­wal­tungs­ge­richt Köln ein­ge­reicht, wie eine Spre­che­rin des Amtes am Frei­tag mit­teil­te. Damit kann das Bun­des­pres­se­amt die Fan­page der Bun­des­re­gie­rung vor­läu­fig wei­ter­be­trei­ben.

Kelber: Datenschutzkonformer Betrieb für Behörde unmöglich

Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verweist dabei auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind. "Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.

Bundespresseamt will Frage grundsätzlich klären lassen

In dem Streit um die Facebook-Fanpage widersprach der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner der Anordnung. "Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen", sagte Büchner Ende Februar. Das Bundespresseamt erklärte nun, die gerichtliche Überprüfung ermögliche, in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen, denn es gehe in diesem Verfahren um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht. "Wir sind der Auffassung, dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind."

Facebook-Auftritt der Bundesregierung bleibt bis auf Weiteres bestehen

Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleibe der Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamtes, erklärte eine Sprecherin. "Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müssen wir uns an deren tatsächlicher Mediennutzung orientieren."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Klar/Wegmann/Galandi, Datenschutz im Metaverse BB 2022, 2691
  • BfDI, Anhörung des BPA zu Facebook-Fanpage, ZD-Aktuell 2022, 01223
  • Ashkar/Lantwin/Schröder, Datenschutzrecht - Was bringt das Jahr 2022?, BB 2022, 771

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü