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NVwZ Nachrichten

Union legt Gesetzentwurf für AKW-Laufzeitverlängerung vor

Von Bundestag | Mrz 17, 2023
Die Uni­ons­frak­ti­on sieht die Si­cher­heit der En­er­gie­ver­sor­gung ak­tu­ell vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Des­halb haben die Ab­ge­ord­ne­ten von CDU und CSU einen Ge­setz­ent­wurf zur Si­che­rung be­zahl­ba­rer Strom­ver­sor­gung vor­ge­legt – das "Strom­ver­sor­gungs­si­che­rungs­ge­setz – SVSG". Darin vor­ge­se­hen ist unter an­de­rem auch eine be­fris­te­te Lauf­zeit­ver­län­ge­rung der drei noch am Netz be­find­li­chen Kern­kraft­wer­ke.

Aus Sicht der Union "Hebung aller Potenziale“" erforderlich

Ein Energieversorgungsnotstand müsse durch die Hebung aller Potenziale abgewendet werden, heißt es in dem Entwurf. Es bestehe ein hoher Bedarf an gesicherter Kraftwerksleistung. Durch die Laufzeitverlängerung solle auch das Stromangebot erhöht und dadurch der Strompreis gesenkt werden. Der Weiterbetrieb trage darüber hinaus dazu bei, dass weniger Gas verstromt werde, so die Abgeordneten. Mit dem Gesetz solle neben dem Krisenmanagement für den laufenden Winter rechtzeitig auch für den darauffolgenden Winter vorgesorgt werden. Die Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen durch die Bundesregierung lasse zu wünschen übrig, so die Unionsfraktion mit Blick auf die Energiepreisbremsen, den Härtefallfonds oder die Energiepreispauschale für Studierende. Zudem lasse die mittelfristige Entwicklung der Strompreise einen Anstieg erwarten. Deswegen seien weitere Entlastungen beim Strompreis geboten. Daher solle mit dem Gesetzentwurf durch die befristete Absenkung der Stromsteuer ein Beitrag zur Entlastung, besonders auch für Wirtschaft und Mittelstand, geleistet werden. Private Haushalte sollen darüber hinaus über die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7% für Stromlieferungen entlastet werden.

AKWs sollen mindestens bis 31.12.2024 weiterlaufen

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, das bisherige Enddatum für den Leistungsbetrieb von Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland auf den 31.12.2024 zu verschieben. Der Bundestag soll sodann bis spätestens zum 30.09.2024 über eine weitere Verlängerung der Befristung entscheiden. Die bisherige Verknüpfung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Reststrommengen solle aufgehoben werden, um die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Kernkraftwerksbetreibern und der Bundesrepublik nicht anzutasten. Die Ausnahme für das Ausbleiben der eigentlich 2019 durchzuführenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung soll verlängert und mit einem fixen Datum versehen werden, bis wann sie betriebsbegleitend abzuschließen ist. Ein sinkendes Sicherheitsniveau sei bei einem Weiterbetrieb über den 15.04.2023 hinaus nicht zu erwarten. Auch während der befristeten Laufzeitverlängerung obliege es den zuständigen Atomaufsichtsbehörden, die gesetzlich normierte Schadensvorsorge zu überwachen und zu gewährleisten. 

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Grosse-Brömer, Ausstieg aus der Kernenergie im April? Nein, danke!, NundR 2023, 1
  • Neumann/Lißek, Rechtliche Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (1. Aktualisierung), NundR 2023, 17

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