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Verfassungsbeschwerde mit halluzinierender KI: Missbrauchsgebühr in Höhe von 3.000 Euro

BayVerfGH
Teuer wurde die Verfassungsbeschwerde eines Vaters in einem Sorgerechtsverfahren. Der Einsatz einer KI, die falsche Fundstellen auswarf, brachte ihm eine Missbrauchsgebühr ein.

Die Eltern stritten sich um das Sorgerecht des gemeinsamen Kindes, das bei seiner Mutter lebte. Der Vater warf der Mutter Bindungsintoleranz und Manipulation des Kindes zu seinen Ungunsten vor und beantragte ein psychologisches Fachgutachten, das diese Tatsache beweisen sollte. Weder das Amtsgericht noch das OLG gaben diesem Antrag statt, sondern beriefen sich auf ihre eigene Sachkunde und entzogen ihm die Personensorge komplett. Daraufhin erhob der Mann die Verfassungsbeschwerde zum BayVerfGH. Hierin behauptete er mehrere Grundsätze des Familienrechts, die das Gericht schon festgezurrt haben soll und belegte dieses mit erfundenen Entscheidungen des BayVerfGH.

Die Münchener Richterinnen und Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde als unzulässig und verpassten dem Vater eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 3.000 Euro. Sie vermuteten, dass die Beschwerde mithilfe einer KI geschrieben worden war, die „halluziniert“ hatte. Die Aktenzeichen entsprachen zwar dem formalen Aufbau der Aktenzeichen des BayVerfGH, die Rechtsprechungsgrundsätze passten auch zum Antrag, aber bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Entscheidungen entweder frei erfunden waren oder andere Gegenstände behandelten (Entscheidung vom 23.9.2026 – Vf. 9-VI-25)(RW).

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

VG Kassel, Täuschung über Prüfungsleistung mittels KI, NVwZ 2026, 942

 

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