chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Keine Kostenerstattung für verfassungsfeindliche Mitarbeiter und Abgeordnete

VerfGH Rheinland-Pfalz
Die gesetzliche Regelung, die es dem Land Rheinland-Pfalz erlaubt, die Kostenerstattung für verfassungsfeindliche Abgeordnete und Fraktionsmitarbeiter zu versagen, verstoßen laut VerfGH Rheinland-Pfalz nicht gegen die Landesverfassung.

Im Juli 2025 beschloss der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP eine Änderung des Fraktionsgesetzes, wonach weder die Kosten für verfassungsfeindliche Abgeordneten noch Fraktionsmitarbeitern erstattet werden müssen. Daraufhin stellte die Landtagsfraktion der AfD einen Normenkontrollantrag zum Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgerichtshof – ohne Erfolg.

Die angegriffenen Regelungen verletzen dem VerfGH zufolge weder das freie Mandat der Abgeordneten und deren Recht auf angemessene Amtsausstattung noch die Fraktionsautonomie und das Recht der Fraktionen auf angemessene Ausstattung. Sie bezweckten die Auswahl der Parlamentarier und Mitarbeiter auf solche, die verfassungstreu sind – diese Einschränkung der Abgeordnetenrechte hält das Gericht für legitim und verhältnismäßig: Die dem Ausschluss vorangehende Zuverlässigkeitsprüfung erfolge zum Schutz der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO) und anderen Schutzgütern der Verfassung. Der Ausschluss sei auch geeignet, um dieses legitime Ziel zu erreichen, da davon auszugehen sei, dass nur solche Abgeordnete und Mitarbeiter ausgewählt werden, bei denen die Finanzierung durch den Staat gesichert sei.

Das Argument der AfD, es gebe auch mildere Mittel wie etwa die Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder z. B. die Rückforderung nach konkreten Verstößen, überzeugte den VerfGH nicht. Die Richterinnen und Richter verneinten das gleiche Maß der Geeignetheit der angeführten Maßnahmen (Urteil vom 28.8.2026 – VGH N 31/25).

Pressemitteilung Nr. 4/2026 (RW)

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

Lenz, Der Fraktionsausschluss und seine verfassungsgerichtliche Kontrolle, NVwZ 2021, 699

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü