chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

„Bau-Turbo“ keine Lösung für nachträgliche Baugenehmigung

VG Neustadt an der Weinstraße
Der Versuch, über das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung nachträglich eine Genehmigung für einen Schwarzbau zu bekommen, ist vor dem VG Neustadt a. d. Weinstraße gescheitert.

2023 stellte der Landkreis Germersheim im Rahmen einer Baukontrolle fest, dass eine Grundstückseigentümerin ohne Baugenehmigung Anlagen gebaut hatte, darunter einen Anbau, den sie als Wohnraum nutzte. Eine nachträgliche Genehmigung lehnte der Landkreis ab, weil der Anbau in mehrfacher Hinsicht gegen den Bebauungsplan verstieß. Die Grundstückseigentümerin klagte daraufhin auf die Baugenehmigung vor dem VG Neustadt an der Weinstraße – ohne Erfolg.

Das VG Neustadt wies die Klage ab. Wie die Behörde war sie der Ansicht, dass der Anbau gleich mehrfach gegen die Festsetzungen im Bebauungsplan verstößt. Eine Befreiung nach dem BauGB komme nicht in Betracht, da eine Abweichung von den verletzten Normen nicht möglich sei.

Auch der frisch geänderte § 31 III BauGB (der sogenannte Bau-Turbo) ändert daran laut den Richterinnen und Richtern nichts. Voraussetzung für eine Befreiung nach dieser Norm sei auf jeden Fall die Zustimmung der zuständigen Gemeinde – und die wurde ausdrücklich verweigert. Der Bebauungsplan war erst 2023 erstellt worden und die Gemeinde wollte einen Präzedenzfall, der den Bebauungsplan faktisch verändert, verhindern.

Es kommt dem VG zufolge auch nicht in Frage, die Gemeindeentscheidung per Gerichtsbeschluss zu ersetzen. Dagegen spreche § 36a BauGB, der der Gemeinde eine eigenständige Entscheidung einräume. Die Kammer beschränke sich auf die Prüfung des ordnungsgemäßen Zustimmungsverfahrens (Urteil vom 7.8.2026 – 4 K 255/26.NW).

Pressemitteilung Nr. 14/2026 vom 12.8.2026 (RW)

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

VGH Mannheim, Zustimmungserfordernis der Gemeinde bei Befreiung und Abweichung beim „Bau-Turbo“, NVwZ 2026, 267

Hellriegel, Die große Wohnungsnot – Der Bau-Turbo als Antwort, NVwZ 2024, 1719

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü