Ergeben sich bei einer Verkehrskontrolle THC-Werte, die auf permanenten Konsum deuten, ist die Forderung der Führerscheinbehörde nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) gerechtfertigt, entschied das VG Berlin in einem Eilverfahren.
Bei einer Verkehrskontrolle erregte ein Autofahrer den Verdacht, unter Drogen zu stehen. Die Polizei veranlasste einen Bluttest, der einen recht hohen THC-Wert ergab. Angesichts dieses Ergebnisses schloss die Führerscheinbehörde auf einen hochfrequenten Konsum und verlangte deshalb von dem Fahrer, er möge ein MPU beibringen, um seine Fahreignung nachzuweisen. Als er der Forderung nicht nachkam, entzog die Behörde kurzerhand die Fahrerlaubnis. Hiergegen wandte sich der Fahrer an das VG Berlin per Eilantrag – ohne Erfolg.
Die Berliner Richterinnen und Richter lehnten den Antrag ab. Seit der Legalisierung von Cannabiskonsum sei lediglich die Strafbarkeit des Tuns abgeschafft worden. Nach wie vor ist aber dem VG zufolge die nachteilige Wirkung von Cannabis auf das Fahrverhalten unumstritten.
Führe jemand unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Verkehr, der offenkundig häufig konsumiere, sei der Zweifel an der Fahreignung berechtigt. Die Behörde befürchte zu Recht, dass der Konsument das Trennungsprinzip (der Betroffene kann das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum nicht hinreichend sicher trennen) nicht mehr befolgen kann. Eine MPU schaffe hier Klarheit (Beschluss vom 23.7.2026 – VG 11 L 401/26).
Pressemitteilung Nr. 34/2026 vom 28.7.2026 (RW)
Lesen Sie weiter:
VGH Mannheim, Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens sowie Aufnahme einer Therapie mit Medizinal-Cannabis im Verlauf des Entziehungsverfahrens, DAR 2026, 401
Koehl, Freigabe von Cannabis und Fahrerlaubnis, SVR 2024, 161