Dem BUND eV (Landesverband NRW) ist es nicht gelungen, die von Jülich nach Ahaus zu transportierende Brennstäbe per Eilverfahren zu stoppen. Das VG Berlin hält den Naturschutzbund für nicht antragsbefugt.
Rund 300.000 bestrahlte Brennelement-Kugeln aus dem früheren Forschungsreaktor in Jülich sollen in 152 Castor-Behältern ca. 170 km auf der Straße nach Ahaus ins Münsterland transportiert werden, weil die Aufbewahrung in Jülich den aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügt. 2013 erlosch die Betriebsgenehmigung der Anlage und die Aufbewahrung der hochradioaktiven Kugeln beruhte allein auf einer atomaufsichtlichen Anordnung nach § 19 AtG. Der BUND eV hält die im August 2025 erteilte Genehmigung für diesen Transport für rechtswidrig, weil die Castoren infolge maroder Brücken, unfallbedingter Brände oder Drohnenangriffe beschädigt werden können.
Die Berliner Richterinnen und Richter haben den Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen, weil sie den Verein als Verband als nicht antragsbefugt bewerten. Nach § 1 des UmwRG dürfen anerkannte Umweltschutzorganisationen nur gegen anlagebezogene Vorhaben vorgehen – nicht gegen Transporte. Auch eine sonstige in Natur und Landschaft eingreifende Maßnahme, die deren Zustand verändert, liege in der bloßen Beförderung nicht vor.
Das VG Berlin hält die Genehmigung aber auch für materiell rechtmäßig: Das Gericht könne nur überprüfen, ob die Entscheidung auf einer mangelhaften Datenbasis beruhe oder – gemessen am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik – das Risiko fehlerhaft bewertet habe. Dafür seien aber keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich.
Im Rahmen der Interessenabwägung sehen die Richterinnen und Richter angesichts der abgelaufenen Betriebserlaubnis der Jülicher Anlage ein höheres Interesse der Allgemeinheit in der Verbringung der radioaktiven Brennelemente in ein sichereres (genehmigtes) Lager (Beschluss vom 8.1.2026 – VG 10 L 474/25).
Pressemitteilung Nr. 1/26 vom 9.1.2026 (RW)
Lesen Sie weiter in der NVwZ:
BVerfG, Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach Castor-Sitzblockade, NVwZ 2006, 307