Wer seiner Katze die Schnurrhaare abrasiert und zwanzig Mal im Kreis dreht, so dass sie die Orientierung verliert, darf keine Katzen mehr halten, entschied das VG Mainz.
Der Halter hatte auf TikTok-Videos festgehalten, was er mit seiner Katze machte. Seine Zuschauer waren nicht so begeistert, sondern zeigten ihn an. Das Veterinäramt kontrollierte die Katzenhaltung vor Ort und fand ein Muttertier mit ihren vier Kitten, die unter Durchfall litten. Die Tierärztin nahm die Tiere gleich mit und erlegte dem Halter die Kosten auf. Der wehrte sich: Das mit dem Durchfall könne mal passieren, die Schnurrhaare seien allenfalls gekürzt worden, das Fell habe aus gesundheitlichen Gründen geschoren werden müssen und das mit dem Schwindel habe er nicht gewusst. Vergeblich, das VG Mainz beschied seinen Antrag auf einstweiligen Antrag abschlägig.
Die Mainzer Richterinnen und Richter gingen davon aus, dass die Haltung und Betreuung der Katzen tierschutzwidrig waren. Der Halter habe – an den Videos gemessen – die Mutterkatze wiederholt schwer misshandelt. Nach der Drehung habe sie ihren Kopf kaum halten und auch nicht weiterlaufen können. Ein tierschutzgerechter Anlass für die Rasur sei nicht erkennbar – vor allem nicht für die Kürzung der Schnurrhaare (Beschluss vom 4. Dezember 2025 – 1 L 660/25.MZ).
Pressemitteilung Nr. 3/2026 (RW)