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Die Villa Kunterbunt wird geräumt

OVG Münster
Wer glaubt schon, dass eine „Villa Kunterbunt“ brandschutztechnisch den Vorschriften entspricht? –Deshalb müssen die Hausbesetzer nun raus, so das OVG Münster.

Die Bochumer „Villa Kunterbunt“, ehemaliger Sitz des Direktors der Westfälischen Drahtwerke, eine denkmalgeschützte Haushälfte aus dem Jahr 1898, wurde schon in den Achtzigern von Hausbesetzern in Besitz genommen. Das Haus gehört der Stadt und diese will es seit 2012 verkaufen. Nun endlich gelang es der Stadt, die Hausbesetzer zur Räumung zu verpflichten. Diese hatten noch versucht, einige Brandschutzmängel zu beheben, waren aber im Endeffekt erfolglos.

Im Eilverfahren bestätigte das OVG Münster die vorangegangene Entscheidung des VG Gelsenkirchen und die Ordnungsverfügungen vom 27. November 2025. Schon das Vorbringen der Hausbesetzer mache deutlich, dass die Vorgaben des Brandschutzes nicht eingehalten worden sind. Vor allem die mangelnde Feuerbeständigkeit der Kellerdecke und das Fehlen eines ersten Rettungsweges machte einen Erfolg zunichte.

Den Einwand, dass die Stadt diesen Zustand jahrzehntelang geduldet habe, überzeugte das OVG auch nicht: Ein Einschreiten sei auch nach langer behördlicher Untätigkeit geboten, wenn die Fortsetzung der untersagten Nutzung aufgrund massiver Brandschutzmängel mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit für die Bewohner verbunden ist.

Die Münsteraner Richterinnen und Richter nahmen an, dass jederzeit mit der Entstehung eines Brandes zu rechnen ist. Deshalb dürften die Hausbesetzer die noch bestehenden Mängel auch nicht während der weiteren Wohnnutzung beseitigen.

Die Antragsteller sind nach wie vor der Ansicht, dass die Stadt die Feuergefahr nur vorspiegele, damit sie die Villa endlich verkaufen könne. Aber nutzen tut ihnen das nichts (Beschluss vom 12.12.2025 – 10 B 1395/25).

 

Pressemitteilung vom 12.12.2025 (RW)

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