Das OVG Schleswig hat das Komplettverbot für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 zum Jahreswechsel auf den Inseln Föhr und Amrum vorläufig gekippt.
„Das Amt Föhr-Amrum“ hat das Verbot als Verordnung erlassen und dieses auf das Landesimmissionsschutz gestützt. Ein Feuerwerkkörper-Unternehmen hatte dagegen geklagt und mit Blick auf den kommenden Sylvester einen Eilantrag gestellt. Das OVG gab dem Unternehmen vorläufig recht und setzte das Verbot bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug.
Das Immissionsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für das Verbot, so das OVG, denn ein solches Verbot falle im Rahmen des Sprengstoffgesetzes in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Außerdem gibt es den Schleswiger Richterinnen und Richtern zufolge bereits umfassende Regelungen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz vor Umwelteinwirkungen.
So könne zum Beispiel verboten werden, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden, die besonders brandempfindlich sind, abzubrennen. Hiervon hat der Amtsdirektor laut OVG auch bereits in den vergangenen Jahren Gebrauch gemacht.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Beschl. v. 9. 12.2025 – 5 MR 2/25).
Pressemitteilung vom 10.12.2025 (RW)
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Klinger/Borwieck, Silvesterfeuerwerk, rechtlich betrachtet, ZUR 2019, 459