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Schuhkartonproblem leider nicht gelöst

VG Gelsenkirchen
Deichmann unterlag vor dem VG Gelsenkirchen mit seinem Antrag, sich von der Verpackungssystembeteiligungspflicht befreien zu lassen.

Das Schuhunternehmen kämpft mit dem Müll: Einerseits zahlt er für die Entsorgung und Verwertung der Schuhkartons, die bei privaten Endkunden landen an die Zentrale Stelle Verpackungssteuer. Andererseits, so behauptet Deichmann, lassen über die Hälfte aller Kunden die Schuhkartons im Laden, die das Unternehmen auch entsorgen muss. Also: Weg mit der Beitragspflicht! – Nicht so das VG Gelsenkirchen.

Die Gelsenkirchener Richterinnen und Richter ließen einen Gutachter vorladen, der dann referierte, dass nun doch mehr als die Hälfte aller Schuhkartons – auch die von Deichmann – den Weg vom Endkunden in die gelbe Tonne finden. Damit fallen sie eindeutig in die Kategorie „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ nach § 3 VIII VerpackG und müssen sich nach § 7 VerpackG an dem dualen System beteiligen, um die flächendeckende Rücknahme ihrer Schuhkartons zu gewährleisten (Urteil vom 28.11.2025 – 9 K 539/22).  

 Pressemitteilung des VG Gelsenkirchen vom 28.11.2025 (RW)

 

Lesen Sie weiter in der NVwZ:

Vetter, Aktuelle Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht, NVwZ-RR 2025, 305

Bachmann/Rung, Von der EU-Verpackungsverordnung bis zur kommunalen Verpackungssteuer, NVwZ 2023, 1616

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