chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Bauwagen ohne Standplatz

VGH Kassel
Der VGH Kassel veröffentlichte nun einen Beschluss aus August 2025, mit dem er den Kasseler Bauwagenbewohnern verbot, ihr eigenes Grundstück als Standplatz zu nutzen.

Carsten Huhn erwarb 2020 ein Grundstück an der Wartekuppe und lebte dort mit anderen Bauwäglern. Allerdings versäumte er es, eine Baugenehmigung für diese Nutzung zu beantragen. Das wurde ihm fünf Jahre später zum Verhängnis – die Stadt Kassel untersagte diese Nutzungsart wegen formeller Illegalität. Huhn versuchte, im Wege des einstweiligen Rechtsschutz Hilfe zu erlangen – immerhin hat die Stadt diese Nutzung schon fünf Jahre lang geduldet. Weder das VG Kassel noch der VGH gaben ihm recht.

Die Kasseler Richterinnen und Richter stellten klar: Ein Verstoß gegen formelles Baurecht, also das Fehlen einer Baugenehmigung, rechtfertigt grundsätzlich eine Nutzungsuntersagung einer baulichen Anlage unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Wenn die Voraussetzungen für den Erlass eines Nutzungsverbots nach § 82 I 2 HBO vorliegen, ist ein solches in der Regel auch anzuordnen.

Auch der Einwand der jahrelangen Duldung verfing nicht: Der VGH stellte klar, dass weder die Verpflichtung noch die Berechtigung zum bauaufsichtlichen Einschreiten verwirkt werden kann. Solange die Bauwagen formell illegal auf dem Grundstück stehen, kann die Behörde das untersagen (Beschluss vom 5.08.2025 – 4 B 1315/25)(RW).

 

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü