Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch in der Hauptsache entschieden, dass das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten rechtswidrig ist. Wird der Freistaat Bayern Rechtsmittel einlegen?
Dass das KCanG den Konsum von Cannabis bundesweit erlaubte, passte der Landesverwaltung nur bedingt. Sie wollte wenigstens die staatlichen Schlösser, Gärten und Seen von diesem Schmarrn freihalten und verbot kurzerhand per Parkanlagen-Verordnung den Konsum von Cannabisprodukten in ihren Besitztümern.
Schon im Eilverfahren hatte der BayVGH am 28.7.2025 das Verbot teilweise vorläufig ausgesetzt. Nun erfolgte am 24.11.2025 auch das Urteil in der Hauptsache. Grundsätzlich könne zwar eine Regelung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher getroffen werden, aber das bayerische Recht verlange hierfür eine Gefahr oder zumindest eine erhebliche Belästigung für die Besucher (Urteil vom 24.11.2025 – 10 N 25.826).
Pressemitteilung des BayVGH vom 24.11.2025 (RW)
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VG Kassel, Verbot des Konsums von Cannabis auf dem Hessentag, NVwZ 2024, 1036