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Girokonto bei der Sparkasse auch für „Die Heimat“

VG Gießen
Heutzutage möchte ja niemand auch nur im Verdacht stehen, Vertragsbeziehungen mit der Nachfolgepartei der NPD zu pflegen. Die Sparkasse Wetzlar wurde nun vom VG Gießen dazu verpflichtet, ein Guthabenkonto für „Die Heimat“ einzurichten.

Die Sparkasse hatte sich tapfer gewehrt: Sie sei nur zur Eröffnung von Konten für natürliche Personen verpflichtet, der Bezirksverband der Heimat existiere überhaupt nicht und sei auch nicht rechtsfähig. Und außerdem sei die NPD laut Verfassungsschutz verfassungsfeindlich – alles umsonst: Das VG Gießen gab der Klage des Bezirksverbands Mittelhessen der Partei statt.

Zum Verhängnis wurde der Sparkasse, dass sie auch anderen Parteien bzw. deren Gruppierungen Konten zur Verfügung gestellt hatte. Der Anspruch des klägerischen Bezirksverbands auf Eröffnung eines Girokontos sei als öffentlich-rechtlich und nicht als privatrechtlich zu qualifizieren, weil die beklagte Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge tätig werde. Als Teil der vollziehenden Gewalt ist sie nach Ansicht des VG Gießen unmittelbar an die Grundrechte – und damit auch den Gleichbehandlungsgrundsatz – gebunden. Da auch Gruppierungen anderer politischer Parteien Girokonten dort innehatten und die Sparkasse so eine entsprechende Verwaltungspraxis etabliert habe, sei sie als Anstalt des öffentlichen Rechts und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, auch dem klägerischen Bezirksverband ein Girokonto einzurichten und zu führen.

Die Sparkasse kann sich dem VG zufolge auch nicht darauf berufen, dass die Partei „Die Heimat“ die Nachfolgeorganisation der NPD sei und verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Das BVerfG habe die NPD nicht verboten, sondern nur in den Raum gestellt, ihr die Finanzierung zu verwehren. Daher dürfe die Exekutive nicht darüber hinausgehen und auf andere Weise den Bestand der Partei gefährden (Urteil vom 3.11.2025 – 8 K 2257/23.GI).

 

Pressemitteilung des VG Gießen vom 3.11.2025 (RW)

 

Lesen Sie weiter:

 

VG Gelsenkirchen, Eröffnung eines Girokontos bei Sparkasse für Ortsverband einer verfassungsfeindlichen Partei, NVwZ-RR 2025, 78

BVerwG,  Anspruch eines Kreisverbands der NPD auf Eröffnung eines Girokontos, NJW 2019, 1317

 

 

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