Das Einreiseverbot eines Vertreters von Ärzte ohne Grenzen, der auf dem sogenannten Palästina-Kongress zu den Verletzten im Gaza hätte reden sollen, war rechtswidrig. Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil des VG Berlin.
Der plastische Chirurg, der vielfach in Kriegsgebieten traumabedingte Verletzungen behandelt hatte und sich auch in dem Krankenhaus im Gaza-Streifen befand, in dessen Innenhof am 17. Oktober 2023 eine Bombe explodierte, erhob eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Verbot des Landesamts für Einwanderung, sich während des dreitägigen Berliner „Palästina Kongresses“ vom 12. – 14. April 2024 in jeglicher Weise öffentlich politisch zu äußern.
Schon vor dem VG Berlin hatte er Erfolg, da die Berliner Richterinnen und Richter die von ihm zu erwartenden Äußerungen vom Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG in vollem Umfang gedeckt sahen. Die Voraussetzungen des § 47 II und I AufenthG hätten nicht vorgelegen.
Nun ließ das OVG auch den Antrag auf Zulassung zur Berufung nicht zu: Die von der Ausländerbehörde vorgelegte Begründung erfülle schon nicht die gesetzlichen Vorgaben, weil sie sich nicht ausreichend mit dem Urteil der ersten Instanz auseinandergesetzt habe. Das Land Berlin hingegen hatte schon die Zulässigkeit der Feststellungsklage bezweifelt (Beschluss vom 6.11.2025 – OVG 2 N 287/25).
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg Nr. 34/25 vom 6.11.2025 (RW)
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VG Berlin, Urt. v. 14.7.2025 – VG 24 K 493/24, BeckRS 2025, 19891 (1. Instanz)