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Verschwindet Nextbike in Berlin?

VG Berlin
Eine fehlende Einigungsfähigkeit über die straßenrechtliche Sondernutzung rechtfertigt keinen Betrieb des Fahrradverleihs ohne Erlaubnis. Die Beseitigungsverfügung des Senats wurde durch das VG Berlin bestätigt. Nun muss noch das OVG Berlin-Brandenburg darüber entscheiden.

Nachdem Verhandlungen zwischen Berlin und Nextbike über die Kosten der Sondererlaubnis gescheitert waren, betrieb Nextbike seinen Fahrradverleih auf Berliner Straßen eben ohne den Segen des Senats. Das bekam dem Unternehmen nicht wirklich: Der Senat forderte Nextbike sofort vollziehbar auf, innerhalb von 14 Tagen alle 6500 Fahrräder zu entfernen. Eine Entscheidung, die das VG Berlin im Eilverfahren vorläufig bestätigte.

Nextbike stellt seine Fahrräder in der sogenannten Flexzone Berlins auf, die Nutzer können sie über ihre App freischalten und sie dann nach der Fahrt irgendwo innerhalb der Flexzone wieder abstellen. Das stelle eine straßenrechtliche Sondernutzung dar, so das VG Berlin, weil die Straße dann auch zum Vertragsschluss genutzt werde. Anders als parkende Autos zähle der gewerbliche Gebrauch nicht zum kostenfreien Gemeingebrauch.

Das VG begründete seine Ansicht weiter mit der hohen Anzahl der Räder und mit den oft verkehrsbehindernd aufgestellten Rädern, so würden sie oft ohne Rücksicht auf Fußgänger mitten auf dem Gehweg abgestellt. Auf diese Weise würden sie den Gemeingebrauch der anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen (Beschluss vom 17.10.2025 – VG 1 L 631/25). Nextbike hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.

VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 45 vom 20.10.2025 (RW)

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