Das Mahnmal auf dem Unionplatz im Ortsteil Moabit des Bezirks Mitte von Berlin für die Zwangsprostituierten der japanischen Armee während des Zweiten Weltkriegs muss beseitigt werden. Das VG Berlin erinnerte daran, dass die Skulptur nur als temporäre Kunst im öffentlichen Raum gestattet war.
Die Friedensstatue soll an das Leid der mindestens 200.000 Betroffenen aus den Kriegsgebieten erinnern, darunter auch die Opfer der deutschen Wehrmacht, deren Soldaten die Frauen in Bordellen wieder und wieder vergewaltigten. An dem Mahnmal entzündeten sich diplomatische Schwierigkeiten, weil Japan gegen die „Einseitigkeit der Botschaft“ eintrat. Das Bezirksamt Mitte von Berlin widerrief 2020 zunächst die Genehmigung, weil die Statue „Hass befördere und nicht mit den Werten der Versöhnung übereinstimme“. 300 Menschen demonstrierten hingegen für den Verbleib der Statue. Anschließend wurden die „Trostfrauen“ für insgesamt vier Jahre genehmigt.
Im Oktober 2024 hat der Bezirk die Beseitigung des Kunstwerks angeordnet, weil nach den Richtlinien für öffentliche Kunst im Berliner Bezirk Mitte Kunstwerke, die nicht aus einem Wettbewerb hervorgegangen sind, nur für maximal zwei Jahre im öffentlichen Raum stehen dürfen. Diese zeitliche Beschränkung diene der Fairness zwischen Kunstschaffenden, da andere Künstler so eher eine Chance haben, ihre Kunst ebenfalls im öffentlichen Raum zur Schau zu stellen.
Das VG Berlin lehnte den Eilantrag des Korea-Verbands eV ab. Es fehle ein Anordnungsanspruch auf die Sondernutzungsgenehmigung nach dem Berliner Straßengesetz. Die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Chancengleichheit und der Planungshoheit des Bezirks stünden dem entgegen. Der Bezirk habe mit den Ermessensrichtlinien ein schlüssiges Konzept erstellt, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten. Die Höchstaufstelldauer von zwei Jahren schaffe die Chance für andere Künstlerinnen und Künstler, auch ihre Werke auszustellen (Beschluss vom 13.10.2025 – VG 1 L 717/25).
VG Berlin, Pressemitteilung Nr. 43/2025 vom 14.10.2025 (RW)