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„Türke mit deutschem Pass“ – Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht

BVerwG
Ein beamteter Professor beim BND, der Anwärter und Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes an der Hochschule des Bundes unterrichtete, wurde nach obiger öffentlicher Äußerung zu Recht disziplinarisch belangt, so das BVerwG.

Prof. Dr. Martin Wagener hatte 2021 das Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ veröffentlicht. Darin vertritt er einen „ethnisch-kulturellen“ Volksbegriff, indem er zwischen Deutschen nach Art. 116 GG und eingebürgerten Deutschen unterscheidet. So führt er unter anderem aus, dass es sich bei deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Wurzeln teilweise (wie bei Özil oder Can) um „Türken mit einem deutschen Pass“ handele, die „in ehrlicher Weise“ ihre Identität lebten und als Patrioten für ihre Heimat Türkei einstünden.

Damit hat der Professor nach Ansicht des BVerwG eine bewertende Abstufung deutscher Staatsangehöriger vorgenommen, die das Grundgesetz nicht kenne. Darin liege eine Verletzung seiner beamtenrechtlichen Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten, die nicht durch die Wissenschaftsfreiheit gedeckt sei. Gerade als Aus- und Fortbilder von Anwärtern und Beamten dürfe er durch sein Verhalten das für die Ausübung seiner Dienstpflichten erforderliche Vertrauen nicht beeinträchtigen. Die Leipziger Richterinnen und Richter erachteten die Disziplinarverfügung, wonach dem Ausbilder seine Dienstbezüge für zwei Jahre um ein Zehntel gekürzt werden, für rechtmäßig.

BVerwG, Pressemitteilung vom 9.10.2025 Nr. 76/2025 (RW)

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