Der großzügige Spender erklärte im Prozess, er habe gelogen, als er medial geäußert hatte, er knüpfe konkrete Forderungen an die Zuwendung. Damit entfiel nach Ansicht des VG Berlin der Vorwurf des Verstoßes gegen das Parteiengesetz.
Der Unternehmer Christoph Gröner zeigte sich großzügig und spendete dem Berliner Landesverband der CDU 2020 insgesamt 800.000 Euro. Im Mai 2021 äußerte er sich in einem Interview bei Deutschlandfunk Kultur, er habe drei konkrete Bedingungen an die Spenden geknüpft. Das Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz wurde 2023 eingestellt. Die Partei „Die Partei“ verfolgte daraufhin vor dem Berliner VG das Ziel, die CDU wegen der Annahme rechtswidriger Spende zu sanktionieren – ohne Erfolg.
Das VG erklärte, der Landesverband habe die Spenden annehmen dürfen, weil sie zum Zeitpunkt der Annahme nicht davon ausgehen musste, dass der Unternehmer Einfluss auf politische Entscheidungen habe nehmen wollen. So habe Gröner bei seiner Vernehmung in der Beweisaufnahme glaubhaft dargelegt, dass seine Spendenmotivation darin bestanden habe, die bürgerliche Mitte und den Wahlkampf der CDU zu stärken. Die streitgegenständlichen Äußerungen in dem Interview seien erlogen, weil er sich in ein besseres Licht habe rücken wollen (Urteil vom 30.9.2025 – VG 2 K 78/24).
Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 41/2025 (RW)