„Muffin“ – eine Kreuzung zwischen einer Hauskatze und einer afrikanischen Wildkatze Serval muss von ihren Eigentümern anderweitig untergebracht werden. Das OVG Münster bestätigte das Haltungsverbot, weil diese Tiere gefährlich und unüblich für das Wohngebiet sind.
Die Eigentümer eines Grundstücks in Kleve ahmten Justin Bieber nach und holten sich eine Savannah-Katze - aus der F1-Generation, dh der ersten Kreuzung zwischen einem Serval und einer Hauskatze. Nachdem das Veterinäramt davon erfuhr, veranlasste sie die Stadt, die Haltung von „Muffin“ zu verbieten. Im Eilverfahren versuchten die Eigentümer, die Ordnungsverfügung aus der Welt zu schaffen – aber vergeblich.
Das OVG begründete seine Entscheidung so: Eine Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen sei nur dann zulässig, wenn diese in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich sei und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprenge. In anderen Bundesländern sei diese Rasse bereits in der Liste der gefährlichen Tiere aufgenommen worden. Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW folge dieser Einschätzung.
Ob die Katze angriffslustig oder nur im Rahmen ihrer Verteidigung gefährlich werde, halten die Münsteraner Richterinnen und Richter für unerheblich. Und nur, weil Justin Bieber zwei dieser Tiere auch besitze, werde die Haltung im Wohngebiet nicht üblich (Beschluss vom 7.10.2025 – 10 B 1000/25).
OVG Münster, Pressemitteilung vom 7.10.2025 (RW)