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Redezeit, Ordnungsrufe, Kanzlerwahl: Geschäftsordnung soll reformiert werden

Redaktion beck-aktuell
Seit über vier Jahr­zehn­ten gilt die Ge­schäfts­ord­nung des Bun­des­ta­ges na­he­zu un­ver­än­dert. Nun liegt ein An­trag von CDU/CSU und SPD vor, der zen­tra­le Ab­läu­fe und Rech­te im Par­la­ment neu jus­tie­ren soll.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Geschäftsordnung des Bundestages erneuern. In ihrem Antrag heißt es, die Vorschriften beruhten im Wesentlichen auf einer Reform im Jahr 1980. Viele Regelungen entsprächen nicht mehr der parlamentarischen Praxis, stünden ihr teilweise sogar entgegen oder seien unklar gefasst. Ziel der Reform sei es, das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung zu stärken.

Neue Regeln für Präsidium und Gruppen

Künftig soll die Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten klar von der Wahl des Bundestagspräsidenten getrennt werden, teilt die Pressestelle des Bundestages zum Antrag mit. Damit wollen die Fraktionen verdeutlichen, dass das Vizepräsidentenamt allein von der freien und geheimen Wahl abhängt und nicht vom sogenannten Grundmandat, wonach jede Fraktion im Präsidium vertreten sein soll. Zudem soll erstmals auch eine Abwahl von Vizepräsidenten möglich sein: Ein Drittel der Abgeordneten müsste das beantragen, eine Zweidrittelmehrheit die Abwahl beschließen.

Auch die Kanzlerwahl soll angepasst werden: Im dritten Wahlgang soll künftig jeder Abgeordnete Vorschläge machen dürfen, wenn weder der Vorschlag eines Viertels noch von 5% der Mitglieder des Bundestages vorliegt. Damit soll eine unverzügliche Wahl im dritten Wahlgang gewährleistet werden. Für Zusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsstärke – sogenannte Gruppen – ist eine eigene Regelung vorgesehen. Darin heißt es, dass der Bundestag entsprechend der bisherigen Praxis über die Rechte der Gruppen entscheiden muss.

Kürzere Redezeiten und schärfere Ordnungsmittel

Neu geregelt werden soll auch die Reihenfolge der Redebeiträge. Bei Vorlagen aus den Fraktionen soll die erste Rede auch von dieser Fraktion kommen, bei Vorlagen der Bundesregierung oder des Bundesrates von deren Vertreterinnen und Vertretern. Bei Ausschussempfehlungen darf der erste Beitrag nicht aus der Regierung stammen. Zusätzlich sollen Erklärungen zur Abstimmung und Wortmeldungen außerhalb der Tagesordnung nur noch drei statt bisher fünf Minuten dauern.

Schärfer gefasst werden sollen zudem die Ordnungsmöglichkeiten des sitzungsleitenden Präsidenten: Wer dreimal zur Sache gerufen wird, soll das Wort verlieren. Drei Ordnungsrufe in einer Sitzung führen zum Ausschluss. Ordnungsrufe sollen zudem bis zum Ende des dritten Sitzungstages nach dem Verstoß ausgesprochen werden können. Wer in drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wird, soll ein Ordnungsgeld zahlen – 2.000 Euro beim ersten Mal, 4.000 Euro im Wiederholungsfall.  Auch ohne vorherigen Ordnungsruf soll bei schweren Verstößen ein Ordnungsgeld verhängt werden können.

Mehr Rechte für Opposition und Ausschüsse

Vorgesehen ist außerdem, Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen künftig auch in Aktuellen Stunden zuzulassen. Die Opposition soll gestärkt werden, indem beschlossene öffentliche Anhörungen innerhalb einer Frist durchgeführt werden müssen.

Schließlich sollen die Ausschussvorsitzenden mehr Befugnisse erhalten. Sie sollen auf Ordnung hinweisen, Sitzungen unterbrechen oder im Einvernehmen mit den Fraktionen beenden können. Bei groben Verstößen sollen sie mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder ein Ausschussmitglied von der Sitzung ausschließen können.

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Aus der Datenbank beck-online

Amthor, Gewählt ist gewählt? – Zulässigkeit einer Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums des Deutschen Bundestags, NVwZ 2024, 125

Bamberger/Behrend, "Ordnung im Bundestag", JA 2022, 661

Roll, Geschäftsordnungsreform im Deutschen Bundestag, NJW 1981, 23

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