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Niederlande muss afghanische Ortskräfte aufnehmen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Sie haben die Bot­schaft der Nie­der­lan­de in Kabul be­schützt. Als die Ta­li­ban die Stadt über­rann­ten, blie­ben sie zu­rück. Nun hat ein Ge­richt die Ein­rei­se von 42 af­gha­ni­schen Wach­leu­ten ge­for­dert.

Die Niederlande muss 42 ehemaligen afghanischen Wachleuten ihrer Botschaft in Kabul sowie deren Familienangehörigen die Einreise ermöglichen. Das hat das Amtsgericht in Den Haag am Dienstag entschieden. Der niederländische Staat habe seine Fürsorgepflicht gegenüber diesen Menschen nicht ausreichend erfüllt und damit rechtswidrig gehandelt, hieß es zur Begründung. Die Ex-Ortskräfte hatten geltend gemacht, dass sie unter dem Regime der islamistischen Taliban in Gefahr seien.

Laut Urteil des Den Haager Gerichts sollen die Afghanen nach ihrer Ankunft die für alle Asylbewerber üblichen Prüfverfahren durchlaufen. Dies gelte ebenso für ihre Angehörigen - wobei dieser Personenkreis auf Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren beschränkt wurde. Zudem erklärte das Gericht, die Niederlande müssten zwar den Transport und die Einreise dieser Menschen ermöglichen, hätten aber keinen Einfluss darauf, ob ihnen die erforderlichen Dokumente zur Ausreise ausgestellt werden.

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