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Neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichte

Redaktion beck-aktuell
Wie be­mes­sen Ge­rich­te ei­gent­lich die Streit­wer­te? Grund­sätz­lich sind sie dabei frei – ein Streit­wert­ka­ta­log spricht je­doch Emp­feh­lun­gen aus. Für die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit wurde die­ser nun über­ar­bei­tet.

Zuletzt wurde der Katalog 2013 überarbeitet. Erarbeitet wurden die neuen Empfehlungen von einer Kommission, die von den Präsidentinnen und Präsidenten der OVG und VGH der Länder sowie dem Präsidenten des BVerwG auf ihrer Jahrestagung 2022 unter Federführung des BVerwG eingesetzt wurde.

Bei der Überarbeitung des Streitwertkatalogs habe man sich wie schon in der Vergangenheit an der Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder orientiert und zudem Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins e. V. berücksichtigt, schreibt die Kommission. 

Den neuen Streitwertkatalog finden Sie auf den Seiten des BVerwG.

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