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BVerwG-Präsident zweifelt am Regierungskurs zu Asyl-Zurückweisungen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
An­fang Juni hat das VG Ber­lin fest­ge­stellt, dass die Zu­rück­wei­sung drei­er So­ma­li­er bei einer Grenz­kon­trol­le rechts­wid­rig war. Der Prä­si­dent des BVer­wG zwei­felt, ob die Bun­des­re­gie­rung lang­fris­tig an ihrem Kurs fest­hal­ten kann.

Sollte es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen zugunsten Asylsuchender kommen, "werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben", sagte Andreas Korbmacher dem Handelsblatt.

Das VG Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der Entscheidung gesagt: "Das ist ein Einzelfallurteil." Korbmacher interpretiert das so, dass Dobrindt zum Ausdruck bringen wollte, dass diese Entscheidung nur für den Fall der drei Somalier von Gewicht sei und auch nur eine überschlägige Prüfung stattgefunden habe. Aber: "Das ist so nicht ganz richtig", sagte der Gerichtspräsident.

"Das fällt dem Bundesinnenministerium jetzt auf die Füße."

Das VG sei im Eilverfahren erst- und auch letztinstanzlich zuständig. "Das hat die Politik bewusst so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen abschließenden Entscheidungen zu kommen", erklärte Korbmacher. "Das fällt dem Bundesinnenministerium jetzt auf die Füße."

Denn wegen des fehlenden Rechtsmittels seien die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die Rechtslage intensiv durchzuprüfen. Die Berliner Richter hätten das getan. "Ein Minister muss das lesen und prüfen, ob er dann gleichwohl an seiner Auffassung festhält", sagte Korbmacher dem Handelsblatt.

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