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Reaktion auf BVerfG-Urteil: Bundestag bessert BKA-Gesetz nach

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ei­ni­ge Be­fug­nis­se des Bun­des­kri­mi­nal­amts gehen dem Ver­fas­sungs­ge­richt zu weit. Des­halb hat der Bun­des­tag Re­ge­lun­gen zur Da­ten­spei­che­rung und zum Ab­hö­ren in über­ar­bei­te­ter Ver­si­on be­schlos­sen.

Der Bundestag hat die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Sammeln und Speichern von Daten eingeschränkt. Mit der Gesetzesänderung reagierte das Parlament am späten Donnerstagabend auf ein Urteil des BVerfG aus dem vergangenen Jahr. Darin wurde unter anderem bemängelt, dass es keine ausreichenden Kriterien gebe, auf deren Grundlage die Daten von Verdächtigen gespeichert würden (Urteil vom 01.10.2024 - 1 BvR 1160/19).

Diese Datenspeicherung ist mit der Änderung des BKA-Gesetzes nun an strengere Bedingungen geknüpft. So muss es Anhaltspunkte für die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" geben, "dass die betroffene Person künftig Straftaten begehen wird".

Neu geregelt wird außerdem die heimliche Überwachung von sogenannten Kontaktpersonen, die dem Verfassungsgericht in der bisherigen Form zu weit ging. Im Gesetz wird jetzt genauer definiert, unter welchen Bedingungen die Kontaktperson eines Verdächtigen überwacht werden kann. Dieser Teil der Neuregelung muss allerdings auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Mehr zum Thema

Aus der Datenbank beck-online

Roggan, Das neue BKA-Gesetz – Zur weiteren Zentralisierung der deutschen Sicherheitsarchitektur, NJW 2009, 257

BVerfG, Teilweise Verfassungswidrigkeit des BKA-Gesetzes, NJW 2016, 1781

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