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Bundestag beschließt leichtere Bebaubarkeit ungenutzter Bahnflächen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Viele Kom­mu­nen schie­len auf un­ge­nutz­te Bahn­flä­chen, um dort Wohn­raum zu schaf­fen. Bis­her ist es recht­lich schwer mög­lich, dort zu bauen. Eine Ge­set­zes­än­de­rung soll das er­leich­tern.

Stillgelegte Bahn-Grundstücke sollen wieder einfacher bebaut werden können. Dieses Ziel verfolgt eine Gesetzesänderung, die der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedet hat. Darin wird klargestellt, dass der Erhalt einer solchen Betriebsanlage künftig nicht mehr von "überragendem öffentlichem Interesse" ist, wenn eine Nutzung der Infrastruktur langfristig nicht mehr zu erwarten ist.

Seit einer Gesetzesverschärfung der Vorgängerregierung ist es gegenwärtig kaum noch möglich, ungenutzte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Die Ampel-Koalition wollte damit sicherstellen, dass die Grundstücke für einen eventuellen Ausbau des Bahnverkehrs verfügbar bleiben. Diese Regelung wird nun wieder gelockert - vorausgesetzt, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt.

"Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine dringend benötigte Erleichterung für Städte und Gemeinden", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Björn Simon (CDU). Nach seinen Worten hatte die von der Vorgängerregierung beschlossene Regelung bundesweit mehr als 170 kommunale Projekte blockiert.

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Birkner, Das überragende öffentliche Interesse als Instrument zur Beschleunigung von Transformations- und Infrastrukturvorhaben, NVwZ 2024, 138

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