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Nach Urteil zu Zurückweisungen an der Grenze: Polizisten befürchten rechtliche Verfolgung

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das VG Ber­lin hat fest­ge­stellt, dass die Zu­rück­wei­sung von drei So­ma­li­ern bei einer Grenz­kon­trol­le rechts­wid­rig war. Das bringt Po­li­zis­ten in eine recht­lich heik­le Po­si­ti­on, sagt der GdP-Chef – und wi­der­spricht damit In­nen­mi­nis­ter Dobrindt.

Der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, befürchtet juristische Probleme für Polizisten, die an Grenzkontrollen beteiligt sind. Er bezog sich auf den Beschluss des VG Berlin, wonach die Zurückweisung von drei Klägern aus Somalia rechtswidrig war.

"Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung zunächst, aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir tagtäglich haben, und somit kommt jetzt eine gewisse Verunsicherung im Kollegenkreis auf", sagte Roßkopf im WDR-Morgenecho. Polizisten seien letztlich selbst für ihr Handeln verantwortlich und müssten dafür geradestehen.

GdP-Chef Roßkopf widerspricht Dobrindt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte es in der ARD-Talkshow Maischberger als "vollkommen abwegig" bezeichnet, dass Polizisten für ihr Handeln juristisch belangt werden könnten. Roßkopf sagte dazu im WDR, da müsse er "ein Stück weit tatsächlich widersprechen".

Dobrindt habe zwar recht, wenn er sage, dass die Polizisten eine klare Weisung hätten. Aber: "Wenn klar wäre und klar ist, dass diese Weisung letztendlich rechtswidrig ist, dann müssen Polizeibeamte sogenannte Remonstrationspflichten (...) wahrnehmen." Sie müssten es ausdrücklich kritisieren, um aus der Verantwortung herauszukommen.

Die Konsequenz daraus sei: "Wir brauchen eine schriftliche Klarstellung, dass die Kollegen in dieser unsicheren Situation klar auf Weisung handeln und auch nicht persönlich für ihre Handlungen im Nachgang eines Gerichtsverfahrens in dieser Sache belangt werden können."

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