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Verfassungsgericht in Thüringen: DAV kritisiert Wahl von AfD-Kandidat

Redaktion beck-aktuell
In Thü­rin­gen ist erst­mals ein AfD-Po­li­ti­ker zum stell­ver­tre­ten­den Rich­ter am Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt ge­wählt wor­den. Der Deut­sche An­walt­ver­ein und der Thü­rin­ger An­walts­ver­band kri­ti­sier­ten die Wahl: Die AfD stel­le sich gegen den Rechts­staat und blo­ckie­re ge­zielt die Jus­tiz.

„Die Thüringer AfD wird als erwiesen rechtsextremistische Bewegung eingestuft“, betonte Swen Walentowski anlässlich der Wahl im Thüringer Landtag. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DAV warnte, es sei ein großer Fehler, ihr immer mehr Teilhabe an Entscheidungsprozessen über Recht und Gesetz zu gewähren.  „Die Deutungshoheit über Rechtsstaat und Justiz darf nicht bei Menschen liegen, die gezielt an deren Zersetzung arbeiten.“

Auch Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Vorsitzender des Thüringer Anwaltsverbands, kritisierte die Wahl. Er wies darauf hin, dass die AfD in den vergangenen Monaten bewusst Richterwahlen blockiert habe,  nun aber selbst einen Kandidaten für einen stellvertretenden Richterposten für das Verfassungsgericht durchsetzen konnte. Es sei „beschämend“, solch ein „demokratie- und rechtsstaatsfeindliches Verhalten“ auch noch zu belohnen.

Der DAV habe bereits vor der Landtagswahl gewarnt, dass eine „Sperrminorität extremer politischer Kräfte“ die Funktionsfähigkeit der Justiz gefährden könne. Walentowski forderte andere Bundesländer auf, ihre Verfassungsgerichtsbarkeit zu stärken und sich dabei an Maßnahmen zum Schutz des BVerfG zu orientieren, die Anfang des Jahres durch die Unions- und Ampelfraktionen beschlossen wurden.

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